Flüge weniger stark nachgefragt Flughäfen fahren Betriebszeiten runter
Wegen der Corona-Pandemie hat die Zahl der Starts und Landungen auf Flugplätzen in Baden-Württemberg stark abgenommen. Das Verkehrsministerium hat deshalb beschlossen, für die beiden Regionalflughäfen Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen die Betriebszeiten zu reduzieren.
Unaufschiebbare Flüge, etwa von Polizei, Rettungsdiensten oder Fracht, sind aber weiterhin möglich – zumal auch der Flughafen Stuttgart wegen Bauarbeiten für die Teilerneuerung der Start- und Landebahn vom 6. April bis zum 22. April den Flugbetrieb einstellt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart, das für die kleinen Verkehrslandeplätze Mannheim, Schwäbisch Hall, Walldürn, Lahr, Mosbach, Freiburg, Leutkirch, Schwenningen am Neckar und den Sonderlandeplatz Bremgarten zuständig ist, hat ebenfalls verfügt, dass die Betriebszeiten der Mini-Airports reduziert werden.
Beide Behörden – Verkehrsministerium und Regierungspräsidium – können solch ein Herunterfahren der Flughäfen in Ausnahmesituationen verfügen. Starts und Landungen sind damit nur noch nach vorheriger Zustimmung durch den Flughafen erlaubt. Durch diese Maßnahmen können die Flughäfen während der Corona-Krise ihre Kosten reduzieren, zumal ohnehin kaum Flugverkehr anfällt.
Für die beiden Regionalflughäfen gelten nach Angaben des Verkehrsministeriums vom Donnerstag unterschiedliche Regelungen: Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden sind vom 1. April bis zum 30. Juni täglich von 6 bis 9 Uhr und von 20 bis 23 Uhr Starts und Landungen nur nach Zustimmung der Flughäfen möglich. Am Flughafen Friedrichshafen gilt die Zustimmungs-Regelung vom 20. März bis zum 20. April ganztägig für alle Starts und Landungen außer für Charter- und Linienflüge. Bei den kleineren Verkehrslandeplätzen gelten unterschiedliche Regelungen. Überwiegend muss für Starts und Landungen auch hier die Zustimmung des Flugplatzes eingeholt werden.