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Neue Grillplatzordnung in Karlsruhe: Brandgefahr, Musik und Müll

Nachrichten Neue Grillplatzordnung in Karlsruhe: Brandgefahr, Musik und Müll

Quelle: Pixabay

Um die Natur zu schützen und klare Vorgaben dafür zu haben, hat der Gemeinderat in Karlsruhe hat kürzlich eine neue Fassung der Grillplatzordnung verabschiedet. Was darin erlaubt ist und was nicht teilt die Stadt in einer Mitteilung mit.

Sechs Grillplätze in Karlsruhe

In Karlsruhe gibt es sechs Grillplätze: auf der Rennwiese im Oberwald, am Oberwaldsee, am Zündhütle an der Tiefentalstraße, am Igelseck in Stupferich, an der Friedrichstaler Allee im Hardtwald (Forst BW) sowie den Grillplatz „Lager“ (Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen).

 

Diese Benutzungszeiten gelten

Die Grillplätze können täglich von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr genutzt werden, ab 22:00 Uhr muss die allgemeine Nachtruhe eingehalten werden. Für den Grillplatz „Lager“ in Eggenstein-Leopoldshafen ist eine Reservierung erforderlich.

 

Wetter & Waldbrandgefahr beachten

Das Grillen sollte mit Sorgfalt und unter Beachtung der jeweiligen Brandgefahr erfolgen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erstellt tagesaktuell einen Waldbrandgefahrenindex – dieser muss vom 01. März bis 31. Oktober beachtet werden.

Bei der höchsten Waldbrandgefahr (Stufe 5) gilt besondere Vorsicht. Bei starkem Wind und Funkenflug ist das Grillen untersagt. Außerdem darf nur in den vorhandenen Grillstellen gegrillt werden sowie in Gasgrills, die einen Mindestabstand von 40 Zentimetern zum Boden aufweisen. Einweggrills sind ebenso verboten wie Lagerfeuer.

 

Brennmaterial, Glut und Löschen

Verwendet werden darf nur mitgebrachte, handelsübliche Grillkohle oder -briketts sowie Gas für Gasgrills. Das Verbrennen von Ästen, Holz, Abfällen oder sonstigen Materialien ist verboten. Auch Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin ist untersagt, es dürfen nur Feststoff-Grillanzünder verwendet werden.

Wenn die Glut glüht müssen Grillfeuer und Glut unbedingt beaufsichtigt werden. Vor dem Verlassen der Grillplätze müssen Feuer und Glut vollständig gelöscht werden. Für eventuell entstehende Brände sind die Nutzenden verantwortlich. An den Grillplätzen sind keine Feuerlöscher vorhanden.

Kalte Asche und abgekühlte Reste von Grillkohle gehören in die aufgestellten Müll-Behältnisse. Das Entsorgen im Wald ist strengstens untersagt.

 

Regelgung für Musik, Licht und Müll

Musikinstrumente sind bis 22:00 Uhr in angemessener Lautstärke erlaubt, elektronische Abspielgeräte sind nicht zugelassen.

Zum Schutz der Tierwelt ist die Beleuchtung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Kleine, mobile Leuchten mit warmweichem Licht sind in Ordnung. Unzulässig sind Schweinwerfer oder farbige Effektleuchten. Kerzen und andere offene Lichtquellen sind nicht gestattet.

Sämtliche Abfälle sind wieder mitzunehmen oder in die dafür vorgesehenen Müll-Behältnisse zu werfen. Sind diese voll, muss der Müll mitgenommen werden.

Zelten oder Campieren ist vor Ort nicht gestattet.

 

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