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Grundschulempfehlung: Schüler klagt erfolgreich gegen Leistungstest Kompass 4

News Grundschulempfehlung: Schüler klagt erfolgreich gegen Leistungstest Kompass 4

Quelle: Marijan Murat/dpa/Symbolbild
dpa

In diesem Jahr galt für Viertklässler erstmals wieder eine strengere Grundschulempfehlung. Ein Teil davon: der Leistungstest Kompass 4. Gegen den hat ein Schüler nun geklagt.

Ein Schüler hat vor einem Gericht erfolgreich gegen den Leistungstest Kompass 4 geklagt, der in diesem Jahr erstmals ein Kriterium für die verbindlichere Grundschulempfehlung war. Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen habe einem Eilantrag des damaligen Viertklässlers teilweise stattgegeben, teilte das Gericht mit.

Das Land sei verpflichtet worden, dem Schüler bis Ende Oktober eine erneute Teilnahme an dem Test zu ermöglichen. Der Beschluss ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig, das Land kann dagegen noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.

Der Schüler hatte im November vergangenen Jahres an Kompass 4 teilgenommen und danach das grundlegende Niveau für die Hauptschule bescheinigt bekommen. In der Grundschulempfehlung bekam der Schüler von seinen Lehrkräften das M-Niveau (Realschule) bescheinigt. Danach nahm er erfolglos am Potenzialtest für das Gymnasium teil. Auch gegen diesen klagte der Schüler – allerdings ohne Erfolg.

Gesetz war zum Zeitpunkt des Tests noch nicht beschlossen

Die Kammer des Verwaltungsgerichts begründet ihren Beschluss damit, dass das Schulgesetz, das den Kompass-4-Test als verpflichtend einführte, erst Anfang Februar 2025 in Kraft trat – einige Monate, nachdem der Test durchgeführt worden war. Die Kammer sei deswegen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Test nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, weil im November keine Rechtsgrundlage dafür bestanden habe, sagte ein Gerichtssprecher.

Hätte das Land gewollt, dass der im November durchgeführte Test zählen solle, hätte es das in das Gesetz oder die entsprechende Verordnung schreiben müssen, erklärte der Gerichtssprecher. Das sei aus Sicht der Kammer nicht geschehen.

Ministerium will Entscheidung prüfen

Kultusministerin Theresa Schopper sagte, man werde die Entscheidung des Gerichts prüfen. «Dem müssen wir nochmal in aller Tiefe nachgehen», sagte die Grünen-Politikerin in Stuttgart. Man werde dann informieren, wie man reagieren werde.

Das Gericht sei davon ausgegangen, dass es sich bei Kompass 4 um eine Prüfung und nicht um eine zusätzliche Zugangsmöglichkeit zum Gymnasium handle, teilte ein Sprecher des Kultusministeriums mit. Diese Einschätzung des Gerichts teile man nicht. «Die Kompetenzmessung ist zunächst Entscheidungshilfe für die Erziehungsberechtigten bei der Wahl der passenden Schulart», so der Sprecher. Man werde die Begründung des Gerichts nun auswerten und dann entscheiden, ob man Rechtsmittel einlegen werde.

Der Leistungstest Kompass 4 ist ein Kriterium der verbindlicheren Grundschulempfehlung, die in diesem Jahr erstmals zur Anwendung kam. An Stelle des reinen Elternwillens steht nun ein Modell aus drei Komponenten: Lehrerempfehlung, Leistungstest und Elternwunsch. Stimmen zwei aus drei überein, gibt das den Ausschlag. Wollen die Eltern ihr Kind dennoch aufs Gymnasium schicken, muss das Kind künftig einen weiteren Test absolvieren. Verbindlich ist die Empfehlung allerdings nur für das Gymnasium.

 

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