News aus der Fächerstadt
Impfstatus hat keinerlei Einfluss: Klinikum Karlsruhe weist Vorwürfe zurück

News aus der Fächerstadt Impfstatus hat keinerlei Einfluss: Klinikum Karlsruhe weist Vorwürfe zurück

Quelle: Melanie Hofheinz

Anlässlich kursierender Gerüchte, wonach eine ungeimpfte Person aufgrund ihres negativen Impfstatus im Klinikum Karlsruhe nicht adäquat behandelt worden sei, nimmt die Geschäftsführung Stellung und weist die Vorwürfe ausdrücklich und vollumfänglich zurück.

Klinikum Karlsruhe weist Vorwürfe zurück

Anlässlich eines Videos und in diesem Zusammenhang seit dem vergangenen Wochenende in diversen Social-Media-Kanälen kursierenden Gerüchten, wonach eine ungeimpfte Person aufgrund ihres negativen Impfstatus im Klinikum Karlsruhe nicht adäquat behandelt worden sei, nimmt die Geschäftsführung nachfolgend Stellung und weist die erhobenen Vorwürfe ausdrücklich und vollumfänglich zurück, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Behauptungen sei nicht nur nicht im Gesamtkontext, sondern auch für sich genommen unwahr und völlig aus dem konkreten Behandlungsgeschehen gerissen, teilt das Klinikum weiter mit.

 

Klinikum hat umfassende Behandlungspflicht

Das Klinikum habe eine umfassende Behandlungspflicht gegenüber allen Patientinnen und Patienten, die es in jedem Fall und unabhängig vom individuellen Impfstatus der behandlungsbedürftigen Personen grundsätzlich uneingeschränkt wahrnehme, wird weiter mitgeteilt.

Die Geschäftsführung und der interne Krisenstab (sog. Einsatzleitung) sind seit Wochen tagtäglich damit beschäftigt, eine bestmögliche Versorgung aller behandlungsbedürftigen Personen – sowohl geimpft wie nicht geimpft – sicherzustellen.

Jede Behandlungs- und Therapieentscheidung werde in jedem Einzelfall individuell auf Grundlage der jeweiligen medizinischen Indikation getroffen und in Absprache mit dem betreffenden Patienten beziehungsweise mit den entsprechend legitimierten Angehörigen entsprechend der ärztlichen Heilkunst umgesetzt, erklärt das Klinikum.

 

Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht

Zu berücksichtigen seien allerdings auch die Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht, wenn einwilligungsfähige Patienten im Einzelfall indizierte Therapie- und Behandlungsmaßnahmen in Kenntnis der medizinischen Faktenlage oder aufgrund fehlender Krankheitseinsicht ausdrücklich ablehnen, wird informiert.

Hält der Arzt eine Maßnahme in der konkreten Situation mit Blick auf das mit dem Patienten gemeinsam festgelegte Ziel für indiziert, obliegt es dem Patienten zu bestimmen, ob und wie er behandelt werden will. Lehnt ein Patient beispielsweise eine angebotene lebenserhaltende Maßnahme ab, darf der Arzt diese Maßnahme nicht durchführen, wenn im konkreten Falle keine Hinweise auf einen die freie Willensbildung ausschließenden Zustand vorliegen.

Selbst bei bestehender Lebensgefahr habe der Arzt den ausdrücklich erklärten entgegenstehenden Willen des Patienten zu respektieren. Ärztliche Behandlungsmaßnahmen ohne Einwilligung des Patienten sind rechtlich nicht zulässig, so das Klinikum weiter.

 

Klinikum hat bereits Strafanzeige erstattet

Der Vorwurf, dass Patienten nicht wie üblicherweise im Klinikbett versorgt würden, ist ebenfalls differenziert zu betrachten. So kann es in sehr seltenen Einzelfällen aus präventiven Gründen zur Unfallvermeidung und Sturzprophylaxe erforderlich sein, Patienten auf einer Matratze auf dem Boden zu versorgen, um Verletzungen vorzubeugen. Dies insbesondere, um weiter einschneidende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Fixierung, zu vermeiden, erklärt das Klinikum in der Mitteilung.

Im Hinblick auf die unberechtigten Vorwürfe hat das Klinikum bereits Strafanzeige erstattet und prüft derzeit mögliche weitere rechtliche Schritte. Es sind entgegen jeglicher Faktenlage unwahre Tatsachen behauptet worden, die auch im mutmaßlichen wohlverstandenen Interesse des Verstorbenen als verleumderisch bezeichnet werden können.

 

Weitere Nachrichten

Europabad in Karlsruhe für Wellness- und Saunabereich ausgezeichnet

Das Europabad Karlsruhe erhielt erneut die Wellness Stars 5-Sterne-Zertifizierung und das Qualitätssiegel SaunaPremium. Damit zähle das Europabad weiterhin zu einer der führenden Wellness- und Saunaanlage in der Region, teilen die Karlsruher Bäder mit.

Redaktionstipp

Veranstaltungen in Sicht: Drei Event-Tipps für das Wochenende in Karlsruhe

Kaum hat das neue Jahr begonnen, ist auch schon wieder Mitte des Monats! Das Wochenende vom 16. bis 18. Januar 2026, hat eine ausgewählte Vielfalt an Veranstaltungen zu bieten. Von Sport, über ausgelassene Stimmung bis Messe, hier finden alle etwas.

20.000 Euro zum Schutz der Eisbären: Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe erhält Spende

Die Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe erhält 20.000 Euro von der Volksbank pur. Das Geld geht komplett an die Organisation Polar Bears International, deren Kernziele die Erforschung sowie der Schutz der Eisbären sind, heißt es in einer Pressmeldung.

Eindämmung der Lichtverschmutzung in Karlsruhe: Informationen & Hinweise

Zu viel künstliches Licht ist schädlich für die Biodiversität. Denn künstliches Licht zieht nachtaktive Insekten an - auch weitere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse, Igel, Amphibien oder Eulen können massiv von zu starker Beleuchtung gestört werden.

Karlsruher Bürgerservice wird ausgebaut: Viele Anliegen per Videotelefonie erledigen

Im Rahmen einer viermonatigen Machbarkeitsstudie testete das Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramt Videotelefonie im Bereich des Bürgerbüros erfolgreich. Kundinnen und Kunden können nun zahlreiche Anliegen bequem unterwegs oder von zu Hause aus erledigen.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.