News
In Bereichen der Karlsruher Innenstadt: Waffen- und Messerverbotszone tritt in Kraft

News In Bereichen der Karlsruher Innenstadt: Waffen- und Messerverbotszone tritt in Kraft

Quelle: Thomas Riedel

Seit dem 21. Januar 2026, gilt auf dem Marktplatz, dem Schlossplatz sowie im Bereich der erweiterten Amalienstraße ein allgemeines Waffen- und Messerverbot. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, teilt die Stadt mit.

Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen & Bürger erhöhen

Wie die Stadt Karlsruhe informiert, sei das Ziel der Maßnahme, die öffentliche Sicherheit zu stärken und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen.

Die Verbotszonen werden an den Orten eingerichtet, die von der Polizei als „Gefährliche Orte“ im Sinne des Polizeigesetzes eingestuft sind. Die Einrichtung erfolgt demnach in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe, heißt es in einer Pressemeldung.

 

Anstieg von Ordnungsstörungen in Karlsruhe

In den vergangenen Monaten sei ein Anstieg von Ordnungsstörungen und sicherheitsrelevanten Vorfällen registriert worden. Die Verbotszonen sollen präventiv wirken und potenziell gefährliche Situationen bereits im Ansatz verhindern, wird erklärt.

„Wir möchten, dass sich alle Menschen in unserer Stadt sicher und geschützt fühlen. Die neuen Verbotszonen sind ein Baustein, um Konflikte zu entschärfen und Risiken zu minimieren“, so Sicherheitsbürgermeister Dr. Albert Käuflein.

Die rechtliche Möglichkeit einer solchen städtischen Verordnung liegt seit Sommer 2025 vor: Eine neue Landesverordnung überträgt den Kommunen die Befugnis, Verbotszonen mit allgemeingültigen Messerverboten eigenständig einzurichten – unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge.

Die Einhaltung der Verbotszonen wird durch regelmäßige Kontrollen der Polizei überwacht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Das Verbot gilt im Bereich des erweiterten Markt- und Schlossplatzes zu folgenden Zeiten:

  •    dienstags bis donnerstags jeweils von 12:00 Uhr mittags bis 24:00 Uhr
  •    freitags von 12:00 Uhr mittags bis samstags 04:00 Uhr
  •    samstags und sonntags jeweils von 12:00 Uhr mittags bis 07:00 Uhr am darauffolgenden Tag

Im Bereich der erweiterten Amalienstraße gilt das Verbot zu folgenden Zeiten:

  •    montags bis donnerstags jeweils von 12:00 Uhr mittags bis 01:00 Uhr am darauffolgenden Tag
  •    freitags und samstags jeweils von 12:00 Uhr mittags bis 06:00 Uhr am darauffolgenden Tag

Die zeitlichen Beschränkungen des Verbots orientieren sich dabei jeweils an der Einstufung der Gebiete als „gefährlicher Ort“ gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 Polizeigesetz (BW). Die Einstufung erfolgt dabei auf der Basis der Rechtslage- und Kriminalitätsbelastungsanalyse durch das Polizeipräsidium Karlsruhe.

Ausnahmen

Ausnahmen gelten ausschließlich für Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Diese Fallkonstellationen, wie zum Beispiel bei Handwerkern, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen, sind in der Rechtsverordnung genannt.

 

Weitere Nachrichten

Lebensretter werden: Typisierungsaktion beim KSC-Heimspiel gegen Dynamo Dresden

Beim KSC-Heimspiel gegen Dynamo Dresden am Sonntag, 08. März 2026, dürfen alle KSC-Fans vor Anpfiff Stammzellenspenderin und -spender werden. Alle die mitmachen möchten, können sich an einem von drei Ständen im und um den BBBank Wildpark typisieren lassen.

Mitte März geht's los: Karlsruher Dreck-weg-Wochen mit 20. Jubiläum

Die Dreck-weg-Wochen in Karlsruhe finden vom 16. März bis 30. April 2026 statt. Wer mitmachen möchte, kann sich ab sofort beim Team Sauberes Karlsruhe anmelden. Ob als Gruppe oder Einzelperson, bei den Dreck-weg-Wochen kann jeder mitmachen.

Die Bäckerei Neff hat viele Standorte.

Karlsruher Bäckerei Neff ist insolvent: 200 Jobs betroffen - Betrieb läuft vorerst weiter

Die Rudolf Neff GmbH hat beim Amtsgericht Karlsruhe einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt, das geht aus einer Pressemitteilung des Unternehmens hervor. Rund 200 Beschäftigte und 19 Filialen in Karlsruhe und der Region seien betroffen.

Bußgeld droht: Fütterungsverbot für Wildtiere in Karlsruher Polizeiverordnung aufgenommen

Da laut Stadt Karlsruhe das Füttern von Wildtieren problematisch sei, wurde nun ein allgemeines Wildtierfütterungsverbot in die Polizeiverordnung aufgenommen. Der Verstoß gegen das Verbot stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und werde mit Bußgeld geahndet.

Redaktionstipp

Von Freibad bis Frühlingsfest - die schönsten Karlsruher Veranstaltungen im März

Es ist März und in Karlsruhe stehen mehrere interessante Veranstaltungen in diesem Monat an. Alljährlich öffnet unter anderem das Freibad Sonnenbad im März seine Schwimmbecken, auch stehen mehrere Oster-Events an und das Frühlingsfest der Schausteller.

Capybaras im Karlsruher Zoo: Hier könnte es bald niedlichen Nachwuchs geben!

Im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe gibt es Capybaras zu sehen: Neben dem Männchen Sebastian leben seit Ende 2025 auch die beiden Weibchen Nuara und Necochea im Karlsruher Zoo. Mit etwas Glück, könnte es sogar bald niedlichen Capybara-Nachwuchs geben! .






















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.