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In Bereichen der Karlsruher Innenstadt: Waffen- und Messerverbotszone tritt in Kraft

News In Bereichen der Karlsruher Innenstadt: Waffen- und Messerverbotszone tritt in Kraft

Quelle: Thomas Riedel

Seit dem 21. Januar 2026, gilt auf dem Marktplatz, dem Schlossplatz sowie im Bereich der erweiterten Amalienstraße ein allgemeines Waffen- und Messerverbot. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, teilt die Stadt mit.

Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen & Bürger erhöhen

Wie die Stadt Karlsruhe informiert, sei das Ziel der Maßnahme, die öffentliche Sicherheit zu stärken und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen.

Die Verbotszonen werden an den Orten eingerichtet, die von der Polizei als „Gefährliche Orte“ im Sinne des Polizeigesetzes eingestuft sind. Die Einrichtung erfolgt demnach in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe, heißt es in einer Pressemeldung.

 

Anstieg von Ordnungsstörungen in Karlsruhe

In den vergangenen Monaten sei ein Anstieg von Ordnungsstörungen und sicherheitsrelevanten Vorfällen registriert worden. Die Verbotszonen sollen präventiv wirken und potenziell gefährliche Situationen bereits im Ansatz verhindern, wird erklärt.

„Wir möchten, dass sich alle Menschen in unserer Stadt sicher und geschützt fühlen. Die neuen Verbotszonen sind ein Baustein, um Konflikte zu entschärfen und Risiken zu minimieren“, so Sicherheitsbürgermeister Dr. Albert Käuflein.

Die rechtliche Möglichkeit einer solchen städtischen Verordnung liegt seit Sommer 2025 vor: Eine neue Landesverordnung überträgt den Kommunen die Befugnis, Verbotszonen mit allgemeingültigen Messerverboten eigenständig einzurichten – unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge.

Die Einhaltung der Verbotszonen wird durch regelmäßige Kontrollen der Polizei überwacht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Das Verbot gilt im Bereich des erweiterten Markt- und Schlossplatzes zu folgenden Zeiten:

  •    dienstags bis donnerstags jeweils von 12:00 Uhr mittags bis 24:00 Uhr
  •    freitags von 12:00 Uhr mittags bis samstags 04:00 Uhr
  •    samstags und sonntags jeweils von 12:00 Uhr mittags bis 07:00 Uhr am darauffolgenden Tag

Im Bereich der erweiterten Amalienstraße gilt das Verbot zu folgenden Zeiten:

  •    montags bis donnerstags jeweils von 12:00 Uhr mittags bis 01:00 Uhr am darauffolgenden Tag
  •    freitags und samstags jeweils von 12:00 Uhr mittags bis 06:00 Uhr am darauffolgenden Tag

Die zeitlichen Beschränkungen des Verbots orientieren sich dabei jeweils an der Einstufung der Gebiete als „gefährlicher Ort“ gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 Polizeigesetz (BW). Die Einstufung erfolgt dabei auf der Basis der Rechtslage- und Kriminalitätsbelastungsanalyse durch das Polizeipräsidium Karlsruhe.

Ausnahmen

Ausnahmen gelten ausschließlich für Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Diese Fallkonstellationen, wie zum Beispiel bei Handwerkern, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen, sind in der Rechtsverordnung genannt.

 

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