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Kameras und Kinder: Warum so viele beim Datenschutz wettern

News Kameras und Kinder: Warum so viele beim Datenschutz wettern

Quelle: Bernd Weißbrod/dpa
dpa

Ob Videoüberwachung beim Nachbarn oder verlorene Ausweise: Noch nie gab es so viele Datenschutz-Beschwerden. Was steckt hinter dem Trend?

Ob Kamera an der Grundstücksgrenze, falsche Angaben in der Arztkartei oder versehentlich gepfändetes Gehalt – noch nie haben sich so viele Menschen in Baden-Württemberg über Datenschutzpannen beschwert wie im vergangenen Jahr. Insgesamt gingen 7.673 Beschwerden ein, das sind fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor (4.034 Fälle).​

Für den Landesdatenschutzbeauftragten Tobias Keber ist das ein deutliches Signal: Die Menschen wollen ihre Privatsphäre zurück. Immer mehr fühlten sich von Firmen oder Behörden überwacht. «Dass die Menschen ihr Recht nutzen und sich an uns wenden, zeigt, dass sie die technologische Entwicklung nicht als naturgegeben und damit unveränderbar hinnehmen», sagte Keber. Sie legten Wert darauf, dass ihre Rechte gewahrt blieben.​

Auch die Zahl der gemeldeten Datenpannen nimmt zu – im vergangenen Jahr um 500 Fälle auf 4.059 Meldungen. Keber leitete 314 Bußgeldverfahren ein und verhängte 101 Strafen in Höhe von insgesamt mehr als 300.000 Euro.

Kameras sorgen für die meisten Beschwerden

Besonders häufig ging es um Videoüberwachung, zuletzt «eines der dynamischsten Themen», sagte Keber. Im öffentlichen Raum wachse die Überwachung. Gleichzeitig beschwerten sich immer mehr Menschen.

Die Zahl der neuen Beschwerden über Videoüberwachung stieg von 442 Fällen um 80 Prozent auf zuletzt 800. Betroffen waren unter anderem Schulen, Schwimmbäder und Kneipen, aber auch die Standorte von Müllcontainern. «Kommunen beabsichtigen hier häufig, illegale Müllablagerungen zu verhindern», erläutert Keber. Da die Container aber oft im allgemeinen Straßenraum stehen, ist die Videoüberwachung eigentlich unzulässig.

Wenn der Nachbar zur Überwachung greift

Auffällig war im vergangenen Jahr auch der Fall einer Arztpraxis, die umfassend mit Videokameras überwacht worden sei, wie Keber berichtet. Patienten und Mitarbeitende wurden gleichermaßen beobachtet und gefilmt. Besonders pikant: Über einen Monitor ließ sich sogar in Behandlungszimmer schauen. «Eine Arztpraxis ist ein höchst sensibler Ort, hier sind die Einhaltung von Datenschutzstandards elementar.»​

Viele Menschen klagten im vergangenen Jahr auch über die Videoüberwachung durch Nachbarn, die über Grundstücksgrenzen hinaus filmten. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht mit dem Titel «Erste Hilfe bei Videoüberwachung in der Nachbarschaft». Es soll Betroffenen helfen zu prüfen, ob die Kameras des Nachbarn überhaupt erlaubt sind. Häufig würden Straße oder fremde Höfe ohne Grund gefilmt – das verstößt gegen Regeln.​

Vom Arztzimmer bis zur Mülltonne: Wo Kameras verboten sind

Auch Behörden sorgten für Probleme. So ließ sich ein Fall auf einen Fehler im Melderegister zurückführen: Ein Mann beschwerte sich über eine Stadt, die Teile seines Gehalts bei seiner Arbeitgeberin gepfändet hatte, obwohl keine offenen Forderungen der Stadt gegen ihn bestanden. Es stellte sich heraus, dass der Mann mit einer Person verwechselt worden, die fast den identischen Namen trug. Erst spät erfuhr die Firma, dass keine Schulden vorlagen.

Nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten können in solchen Fällen schnell Gerüchte über Unzuverlässigkeit entstehen. Behörden müssten Arbeitgeber richtig informieren und so möglichen Schaden mildern.

Verlorene Originaldokumente

Beim Datenschutz geht es oft nicht nur darum, Daten vor fremden Blicken zu schützen, sondern auch vor Verlust. Ein Beispiel aus dem Bericht: Laut dem Landesdatenschutzbeauftragten verschwanden bei einer Behörde ein Ausweisdokument und eine Geburtsurkunde. Beides war mit Einschreiben per Post eingegangen – es konnte aber nicht mehr aufgefunden werden.

Die Folge: Das Verwaltungsverfahren der betroffenen Person stockte, sie musste die Papiere aus einem politisch instabilen Land neu besorgen. Die Stelle räumte eine längere Frist ein und übernahm die Kosten, um den Schaden zu mildern. Keber empfiehlt allerdings stets, vor Vernichtung von personenbezogenen Daten ein Vier-Augen-Prinzip einzuführen.​

Ungültige Einwilligungen bei Kindern

Nach Angaben des obersten Datenschützers des Landes hat sich auch mehrfach gezeigt, dass öffentliche Stellen zu wenig darauf achten, ob sie über eine ausreichende Einwilligung verfügen – etwa von Eltern, wenn Daten von Kindern veröffentlicht werden. «Immer wieder erreichen uns Beschwerden, in welchen uns betroffenen Personen darüber berichten, dass ihre Daten oder diejenigen ihrer Kinder ohne Rechtsgrundlage veröffentlicht wurden», sagte Keber.

So hätten sich Eltern beschwert, dass Namen ihrer Kinder bei Stadtläufen oder Ferienprogrammen ohne echte freiwillige Zustimmung online landeten. Oft habe die Einwilligung mit der Anmeldung zusammengehangen, sodass keine freie Wahl bestanden habe. Besonders bei Minderjährigen müssten Behörden Einwilligungen klar und wirklich freiwillig gestalten, betonte der Landesdatenschutzbeauftragte.​

 

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