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Kein Rauchverbot in Festzelten – Bürger klagen gegen Gesetz

News Kein Rauchverbot in Festzelten – Bürger klagen gegen Gesetz

Quelle: Silas Stein/dpa
dpa

Seit Juni gelten im Südwesten strengere Regeln für Raucher. Ausnahmen gibt es aber etwa für Festzelte. Das wollen mehrere Bürger nicht hinnehmen.

Mehrere Bürgerinnen und Bürger klagen gegen das neue Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg. Es sei Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg erhoben worden, teilten die Verbände Pro Rauchfrei und Nichtraucherschutzverband Deutschland mit, die die elf Bürger den Angaben zufolge unterstützen. Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang der Verfassungsbeschwerde.

Die Kläger stören sich daran, dass das neue Gesetz Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte vorsieht. Die Kläger sähen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Recht auf körperliche Unversehrtheit, teilten die beiden Verbände mit. Während in anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen ein weitreichender Schutz vor Tabakrauch bestehe, seien Besucher und Beschäftigte in Festzelten dem Rauch weiter ausgesetzt. «Während Kinder Rauchergaststätten nicht betreten dürfen, können sie im Zelt dicht an dicht in den „Genuss“ von Tabakrauch kommen», teilten die Organisationen mit.

Kläger wollen Regelung ändern lassen

Zu den Klägern gehört den Angaben zufolge auch ein selbstständiger Musiker, der regelmäßig in Festzelten auftrete und deswegen zum Besuch entsprechender Veranstaltungen gezwungen werde. Er mache deswegen zusätzlich eine Verletzung der Berufsfreiheit geltend, hieß es.

Die Kläger wollen den Angaben zufolge mit ihrer Verfassungsbeschwerde erreichen, dass die Ausnahmeregelung für Festzelte für mit der Landesverfassung unvereinbar erklärt wird. Alternativ wollen die Kläger erreichen, dass der Landtag verpflichtet wird, eine Regelung zu schaffen, die auch Bier-, Wein- und Festzelte einbezieht.

Auch Bürgerforum war für Verbot in Festzelten

Ein Bürgerforum hatte sich im Rahmen der Erarbeitung der neuen Raucher-Regeln eigentlich klar für Rauch- und Dampfverbote in Bier-, Wein- und Festzelten ausgesprochen. Schutzbedürftige Menschen seien auch dort schutzbedürftig. Die Landesregierung folgte der Empfehlung aber nicht, weil Ereignisse wie Festivals in der Regel auf einen kurzen Zeitraum begrenzt seien. Im Vordergrund stehe weniger das gesellige Zusammensein als der Eventcharakter.

Das neue Nichtraucherschutzgesetz sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind – etwa auf Spielplätzen, an Haltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.

 

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