Allgemeinverfügung für "Montagsspaziergänge"
Keine „Montagsspaziergänge“: Karlsruhe verbietet öffentliche Versammlungen

Allgemeinverfügung für "Montagsspaziergänge" Keine „Montagsspaziergänge“: Karlsruhe verbietet öffentliche Versammlungen

Quelle: Thomas Riedel

Die Stadt Karlsruhe hat heute per Allgemeinverfügung die für Montag, 20. Dezember, zwischen 18:00 Uhr und 19:00 Uhr zunächst angezeigte, aber wieder von den Anmeldern zurückgezogene und nicht behördlich bestätigte Versammlung auf dem Marktplatz untersagt.

Stadt erlässt Allgemeinverfügung

Die Stadt Karlsruhe hat am Sonntag, 19. Dezember 2021, per Allgemeinverfügung die für Montag, 20. Dezember, zwischen 18:00 und 19:00 Uhr zunächst angezeigte, aber wieder von den Anmeldern zurückgezogene und nicht behördlich bestätigte Versammlung auf dem Marktplatz untersagt.

Mit Verweis auf die einschlägige Gesetzgebung – unter anderem auch auf die Corona-Verordnung Baden-Württemberg – bezieht die städtische Versammlungsbehörde in das Verbot per Allgemeinverfügung auch alle nicht angezeigte und nicht behördlich bestätigte Ersatzversammlungen auf Karlsruher Stadtgebiet ein.

 

„Montagsspaziergängen“ untersagt

Schließlich werden unabhängig vom Zeitpunkt für Karlsruhe alle mit generellen Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang sehenden, nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen untersagt.

Das betrifft sowohl einmalig stattfindende als auch solche, die solche, die wiederkehrend vorgesehen sind., teilt die Stadt in einer Pressemeldung mit.

 

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