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Kriminalitätstrend: Weniger Diebstahl & weniger Tankbetrug in Baden-Württemberg

News Kriminalitätstrend: Weniger Diebstahl & weniger Tankbetrug in Baden-Württemberg

Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild
dpa

Wie wirkt sich die wirtschaftliche Lage im Land auf die Kriminalität aus? Das Ergebnis überrascht.

Ladendiebstähle und Betrügereien an Tankstellen gehen nach einem deutlichen Anstieg in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg wieder zurück. Für das Jahr 2024 zeichne sich ein Rückgang der Fallzahlen in den Bereichen ab, teilte das Innenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit. Das Ministerium betonte, dass die Entwicklung mit der Inflation zu tun haben könnte. Beim Schwarzfahren hingegen sei mit einem Anstieg der Fallzahlen zu rechnen.

In den Jahren 2022 und 2023 seien die Fallzahlen bei Ladendiebstahl, Tankbetrug und Schwarzfahren deutlich angestiegen. Das könnte laut Ministerium mit der hohen Inflation zu tun gehabt haben, ebenso wie mit den zeitweise deutlich erhöhten Spritpreisen an Tankstellen.

«Folge einer anfänglichen Ressourcenmangellage»

Das Ministerium spricht von einer «Folge einer anfänglichen Ressourcenmangellage». Aber sowohl die hohe Inflation als auch der starke Anstieg der Energiepreise seien im Jahr 2024 rückläufig gewesen. «Das wirkt sich offenbar auch auf die Kriminalitätslage aus.»

Die Zahl der Ladendiebstahls-Fälle stieg im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 24 Prozent auf 47.052 Fälle. Gestohlen wurden dabei vor allem Kosmetik, Lebensmittel, Alkoholika, Hygieneartikel und Kleidung. Tankbetrügereien nahmen in dem Jahr auch um knapp 24 Prozent zu auf 10.625 Fälle. Und die erfassten Delikte im Bereich «Erschleichen von Leistungen» stiegen sogar um 29 Prozent auf 22.480 Fälle – dabei geht es vor allem ums Schwarzfahren.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) lasse jedoch, so das Ministerium, keine Auswertung «hinsichtlich der Tatmotivation oder der wirtschaftlichen Situation der Tatverdächtigen» zu. «Eine etwaige Kausalität zwischen wirtschaftlichen Aspekten oder den pekuniären Verhältnissen eines Täters/einer Täterin und einer in der PKS registrierten Straftat lässt sich auf dieser Grundlage nicht ableiten.»

 

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