News aus Baden-Württemberg
Land gibt grünes Licht für den Glücksspielstaatsvertrag

News aus Baden-Württemberg Land gibt grünes Licht für den Glücksspielstaatsvertrag

Quelle: Pixabay
dpa

Vom «GlüStV» ist die Rede, wenn es um den Glücksspielstaatsvertrag geht. Dahinter stecken Tausende Arbeitsplätze, millionenfacher Umsatzverlust und vielleicht eine Chance im Kampf gegen Spielsucht. Oder doch eher ein Freischein für illegale Spielhöllen?

Mit den klimpernden Münzen und flimmernden Farben in der Spielhalle an der Ecke könnte es schon bald vorbei sein. Denn mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, den der baden-württembergische Landtag am Mittwochabend mit großer Mehrheit abgesegnet hat, werden nicht nur bislang illegale Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos unter Auflagen erlaubt. Es werden auch Hürden für Spielhallen aufgestellt, die nach Angaben der Branche für viele von ihnen zu hoch sein dürften. Der Automaten-Verband warnt vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze, außerdem sei illegalen Spielspelunken in Hinterzimmern und Shisha-Bars damit Tür und Tor geöffnet.

Der baden-württembergischen Automatenwirtschaft drohe ein Kahlschlag, warnte der Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft, Georg Stecker, am Mittwoch. Bis zu 8000 der insgesamt 10 000 Arbeitsplätze in der Branche stünden auf der Kippe, weil sie unter anderem den geforderten Luftlinienabstand von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen sowie zwischen Spielhallen und Jugendeinrichtungen nicht einhalten können. Rund 80 Prozent der Spielhallen müssten zum 30. Juni geschlossen werden, weil sie gegen die neuen Bestimmungen verstießen. Deshalb drohe in den Innenstädten Leerstand, außerdem würden den Kommunen jährliche Steuereinnahmen in dreistelliger Millionen wegbrechen.

Dirk Fischer, Vorstand des Automaten-Verbands Baden-Württemberg, sprach sogar vom Vertrag als einer «Guillotine des legalen Spielangebots». Er forderte eine mehrjährige Evaluierung der neuen Regeln mit einem Bestandsschutz für die bestehenden Anbieter in diesem Zeitraum.

Die Branche wehre sich ausdrücklich nicht gegen eine Regulierung und einen strengen Jugend- und Spielerschutz, betonte Stecker. «Aber im digitalen Zeitalter sind Mindestabstände bei Spielhallen absurd. Wir brauchen eine Regulierung nach Qualität, nicht mit dem Zollstock.» Wichtig sei, was sich im Inneren der Spielhallen abspiele, nicht außerhalb. Er warnte zudem vor den Folgen eines reduzierten legalen Angebots. «Sonst hat der Schwarzmarkt freie Bahn.» Das zeige der Wildwuchs in Berlin. Dort habe sich die Zahl illegaler Spielhöllen in Hinterzimmern oder Shisha-Bars verzehnfacht.

Der neue Staatsvertrag muss von mindestens 13 der 16 Landesparlamente ratifiziert werden, bevor er am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann. Das Gesetz sieht vor, dass Übergangsregelungen im bisherigen Reglement für viele Betriebe am 30. Juni 2021 auslaufen sollen. So soll dann auch der bereits seit Jahren bekannte und nicht streng eingeforderte Mindestabstand eingehalten werden.

Das Anbieten von Online-Glücksspielen war bislang in großen Teilen Deutschlands verboten. Als einziges Bundesland hatte Schleswig-Holstein Lizenzen dafür vergeben. Auch wegen des Booms von bisher nicht regulierten Glücksspielen im Internet hatten sich die Länder im März auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt, in dem auch Online-Glücksspiele geregelt werden. Außerdem soll eine neue zentrale Glücksspielbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt vom 1. Januar 2023 an die Angebote im Internet prüfen und Genehmigungen erteilen.

Eine Lizenz können Online-Anbieter dem Vertrag zufolge unter anderem erhalten, wenn sie bestimmte Regeln befolgen. So sollen in einer Sperrdatei künftig Zocker mit Selbst- oder Fremdsperre erfasst werden. Der Vertrag sieht außerdem Einschränkungen etwa bei der Werbung für Online-Glücksspiel vor. So darf täglich zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und -Casinospiele erfolgen. Für Spieler soll ein individuelles monatliches und «anbieterübergreifendes» Einzahlungslimit festgelegt werden, das 1000 Euro im Monat nicht übersteigen darf.

Eine breite Allianz von Verbänden hatte den Ländern dagegen drastische Defizite beim Spielerschutz vorgeworfen. Wirtschaftliche Interessen und Staatseinnahmen aus dem Glücksspiel stellten nachvollziehbare Motive dar, hatten die Gegner unter anderem kritisiert. Sie dürften aber nicht auf Kosten von Einzelschicksalen und des Gemeinwohls erfolgen.

In Rheinland-Pfalz hatte sich der Städtetag dafür ausgesprochen, das Inkrafttreten des Gesetzes bis mindestens Ende 2022 zu verschieben. Der Dachverband der baden-württembergischen Kommunen unterstützt dagegen den politischen Willen, er fordert aber eine Abkehr von pauschalen Verboten. «Beispiele aus der Praxis zeigen, dass der pauschale Mindestabstand in Einzelfällen bei der Umsetzung des städtebaulich geprägten Vergnügungsstättenkonzepts hinderlich sein kann», sagte eine Städtetagssprecherin. Kommunen sollten einen geringeren oder auch größeren Abstand festlegen dürfen, wenn es ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse für ihr Gebiet oder Teile davon gebe.

 

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