Freibäder in der Corona-Krise
Landesregierung: Bäder sollen vom 6. Juni an unter Auflagen öffnen können

Freibäder in der Corona-Krise Landesregierung: Bäder sollen vom 6. Juni an unter Auflagen öffnen können

Quelle: Axel Heimken

Erste Bäder in Baden-Württemberg sollen vom 6. Juni an wieder öffnen können. Dies sei allerdings wegen Corona nur unter Hygienevorgaben und auf der Grundlage eines detaillierten Betriebskonzeptes möglich, teilte die Lenkungsgruppe der Landesregierung mit.

„Darin müssen unter anderem die maximale Anzahl der Badegäste im gesamten Bad sowie in einzelnen Becken und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften geregelt sein.“ Dies betreffe auch Badeseen mit Zugangskontrollen, Heil-, Hotel- und Thermalbäder sowie Saunen. Ein regulärer Badebetrieb werde in diesem Sommer nicht möglich sein.

Nun muss noch die entsprechende Verordnung für die Bäder verfasst werden, die die Details regeln soll. Tourismusminister Guido Wolf (CDU) plädierte dafür, Schwimmbädern in Hotels sowie Heil- und Thermalbädern direkt am 6. Juni die Öffnung zu ermöglichen. „Für das Tourismusland Baden-Württemberg sind die Schwimmbereiche in den Hotels sowie Heil- und Thermalbäder von großer Bedeutung.“

Zudem sei an der frischen Luft an Badeseen und in Freibädern das Infektionsrisiko geringer. Wolf erinnerte daran, dass Hotels schwer von der Corona-Krise getroffen seien. „Solange vorhandene Wellnessbereiche in den Hotels noch geschlossen bleiben müssen, bedeutet dies weiterhin erhebliche Einbußen für diese Betriebe.“ Allen sei aber klar, dass der Badebetrieb nur unter Einschränkungen möglich sei, bis es einen Impfstoff gegen das Coronavirus gebe.

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