Nachrichten Landratsamt erlässt Verbot: Keine Straßenprostitution im Bruchsaler Gewerbegebiet
Das Erbringen von sexuellen Dienstleistungen im öffentlichen und im öffentlich einsehbaren privaten Raum, jede Form der Ansprache zu diesem Zweck sowie jeder Aufenthalt von Prostituierten zur Geschäftsanbahnung sei in Teilen der Stadt Bruchsal vorerst nicht mehr erlaubt.
Karlsruher Straßenprostitution hatte sich verlagert
„Als zuständige Behörde hat das Landratsamt Karlsruhe eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Straßenprostitution im Bruchsaler Gewerbegebiet „Wendelrot“ verbietet und die ab Dienstag, 26. August, in Kraft tritt“, das geht aus einer Pressemeldung hervor.
Grundlage dafür sei das Prostituiertenschutzgesetz: Verstöße gegen die Allgemeinverfügung könnten mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro belegt werden, wird weiter mitgeteilt. Die Allgemeinverfügung ende nach Ablauf des 31. März 2026.
Konkret benannt für das Verbot sei das Gebiet Bundesautobahn 5 – Bundeseisenbahnstrecke Graben-Neudorf-Bruchsal – Bundesstraße 35 – Saalbachkanal – südliche Grundstücksgrenze Baumarkt „Bauhaus“ – Bundesautobahn 5 sowie zuzüglich des kompletten Straßenraums der Kammerforststraße östlich der Kreuzung mit der Bundesstraße 35 bis 100 Meter nach dem Kreuzungspunkt beider Straßen.
Dorthin hatte sich in den zurückliegenden Monaten die Straßenprostitution aus der Stadt Karlsruhe nach dem dortigen Verbot umfänglich verlagert, wird erklärt.