Nachrichten
Laut Ergebnissen von Ermittlerin: Kein großes Problem mit Belästigung in Behörden

Nachrichten Laut Ergebnissen von Ermittlerin: Kein großes Problem mit Belästigung in Behörden

Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
dpa

Haben die Landesbehörden ein Problem mit sexueller Belästigung? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss im Landtag. Nun gibt es erste Ergebnisse einer Ermittlerin.

Nach der Auswertung von knapp 100 Verdachtsfällen der sexuellen Belästigung in Behörden des Landes sieht eine Ermittlerin keine größeren Probleme. Bei den Fällen handele es sich «überwiegend um niederschwellige Handlungen einzelner Personen, ohne dass ein strukturelles Problem zu erkennen wäre», schreibt die Ermittlungsbeauftragte Bärbel Hönes in ihrem Bericht an den Untersuchungsausschuss im Landtag zum Polizeiskandal.

Die meisten Fälle erreichten die Grenze zur Strafbarkeit nicht. Schwerpunkte lägen im Bereich der sexualisierten Sprache, körperliche Berührungen seien im niedrigschwelligen bis mittleren Bereich, so die Ermittlungsbeauftragte. Der Umgang der Behörden mit den gemeldeten Verdachtsfällen sei zudem ordentlich.

Die Richterin war vom Untersuchungsausschuss eingesetzt worden, um einen Überblick über die Vorwürfe sexueller Belästigung in Behörden und den Umgang des Landes damit zu bekommen. Sie hatte dafür den Zeitraum zwischen Juni 2012 und Juni 2022 untersucht und Ermittlungsakten ausgewertet.

16 bewusste Berührungen am Po

Aus dem Bericht geht hervor, dass in diesem Zeitraum 130 Verdachtsfälle sexueller Belästigung gemeldet wurden, die meisten aus dem Bereich der Polizei. Ausgewertet wurden von der Ermittlerin dann 91 Fälle. Beim Großteil (71 Fälle) sei es um Anzüglichkeiten oder kleinere körperliche Berührungen gegangen. In 16 Fällen ging es jedoch auch um eine bewusste Berührung am Po, in 14 Fällen um Berührungen an der Brust. In zehn Fällen hätten auch Küsse eine Rolle gespielt, schreibt die Ermittlerin.

Der Untersuchungsausschuss im Landtag befasst sich mit sexueller Belästigung bei der Polizei, mit der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl (CDU). Es geht dabei auch darum, wie der inzwischen freigestellte Inspekteur der Polizei auf den Posten kam und wie Spitzenstellen bei der Polizei grundsätzlich besetzt werden.

Der Polizeibeamte war am 14. Juli vergangenen Jahres vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. Seit Anfang April ist der Freispruch auch rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verworfen und entschieden, dass das Verfahren in Stuttgart nicht zu beanstanden sei.

 

Weitere Nachrichten

Landtagswahl: Fünf Gründe, warum die Wahl in Baden-Württemberg jetzt spannend wird

Auf den letzten Metern ein Kopf-an-Kopf-Rennen um das Erbe Kretschmanns: Die Grünen sind plötzlich fast auf Augenhöhe mit der CDU. Wie kann das sein? Und was hat das mit dem «Rehaugen»-Video zu tun?

Pilotprojekte im Regionalverkehr: Wie Bahnfahren sicherer werden soll

Mehr Präsenz im Zug: Mit Doppelbesetzungen und Bodycams wollen die Verkehrsunternehmen im Land auf körperliche Übergriffe reagieren. Nun stehen die Pilotstrecken fest.

Gefahrenabwehr: Baden-Württemberg will eigene Polizeidrohne entwickeln

Was steckt hinter dem Plan für eine eigene Hightech-Drohne – und warum ist China dabei ein Thema?

Brand in Gin-Destillerie in Karlsruhe: Auch Möbelgeschäft betroffen

Feuer in einer Gin-Destillerie in Karlsruhe: Auch ein Möbelgeschäft im Stadtteil Durlach wurde vom Brand erfasst. Die Feuerwehr hatte die Lage rasch im Griff.

Mutmaßlicher Drogendealer bunkert eine Million Euro Bargeld im Kreis Karlsruhe

Bei einer Wohnungsdurchsuchung in Oberhausen-Rheinhausen stößt die Polizei auf eine Million Euro Bargeld und Drogen. Was die Ermittler sonst noch fanden.



















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.