News aus Baden-Württemberg
Lebensgefährlicher Stoß vor Zug in Waghäusel: Teilweise neu verhandelt

News aus Baden-Württemberg Lebensgefährlicher Stoß vor Zug in Waghäusel: Teilweise neu verhandelt

Quelle: Volker Hartmann
dpa

Die Tat klingt ungeheuerlich: Aus Wut und Frust über sein Leben stößt ein Mann am Bahnhof einen anderen ins Gleisbett, während ein Güterzug heranrauscht. Nur knapp entgeht das Opfer dem Tod. Das Landgericht Karlsruhe hat schon ein Urteil gefällt. Doch es muss noch mal ran.

Dass ein Stoß vor einen fahrenden Güterzug an einem Bahnhof in Baden einen Mann um Haaresbreite das Leben gekostet hätte, beschäftigt erneut das Karlsruher Landgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Revisionen der Angeklagten gegen das erste Urteil teilweise stattgegeben und eine neue Verhandlung angeordnet.

Heute (9.00 Uhr) soll es nun vor allem um die Frage gehen, ob der Haupttäter wegen einer möglichen geistigen Erkrankung – anders als bisher angenommen – doch nicht schuldfähig ist. Angesetzt hat das Gericht für das neue Verfahren vier Verhandlungstage bis Anfang Mai.

Eine andere Kammer hatte im April 2021 einen damals 26-Jährigen wegen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft verurteilt, seinen 23 Jahre alten Bruder wegen unterlassener Hilfeleistung zu neun Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Haupttäter im Sommer 2020 einen 54-Jährigen, der auf dem Bahnsteig in Waghäusel zwischen Karlsruhe und Heidelberg wartete, unvermittelt ins Gleisbett gestoßen hatte.

Mit Tritten und Schlägen habe er den Mann daran gehindert, wieder auf den Bahnsteig zu klettern – als sich ein Güterzug mit etwa Tempo 90 näherte. Das Opfer konnte sich in eine Lücke pressen und überlebte mit mehreren Knochenbrüchen.

Der Haupttäter handelte nach Überzeugung des Gerichts aus Wut und Enttäuschung über seine Lebenssituation in Deutschland. Die angeklagten Brüder aus Syrien hatten vor Gericht geschwiegen. Der Anwalt des Älteren hatte auf eine mildere Strafe plädiert, weil er nicht von einem geplanten Mord seines Mandanten ausging.

Der BGH beanstandete nichts an den Feststellungen zum Geschehen an sich. Er sah aber die Schuldfähigkeit des Haupttäters nicht richtig beurteilt: «So wurde eine paranoide Schizophrenie nicht ausreichend untersucht, weil das Landgericht die Auffälligkeiten in seiner Lebensführung im Tatzeitraum nur unzureichend gewürdigt hat. Zudem lassen die Ausführungen des Landgerichts eine – sich aufdrängende – Auseinandersetzung mit einer drogeninduzierten Psychose vermissen.» Zu klären sei, ob der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus muss.

 

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