News aus Baden-Württemberg
Lebensgefährlicher Stoß vor Zug in Waghäusel: Teilweise neu verhandelt

News aus Baden-Württemberg Lebensgefährlicher Stoß vor Zug in Waghäusel: Teilweise neu verhandelt

Quelle: Volker Hartmann
dpa

Die Tat klingt ungeheuerlich: Aus Wut und Frust über sein Leben stößt ein Mann am Bahnhof einen anderen ins Gleisbett, während ein Güterzug heranrauscht. Nur knapp entgeht das Opfer dem Tod. Das Landgericht Karlsruhe hat schon ein Urteil gefällt. Doch es muss noch mal ran.

Dass ein Stoß vor einen fahrenden Güterzug an einem Bahnhof in Baden einen Mann um Haaresbreite das Leben gekostet hätte, beschäftigt erneut das Karlsruher Landgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Revisionen der Angeklagten gegen das erste Urteil teilweise stattgegeben und eine neue Verhandlung angeordnet.

Heute (9.00 Uhr) soll es nun vor allem um die Frage gehen, ob der Haupttäter wegen einer möglichen geistigen Erkrankung – anders als bisher angenommen – doch nicht schuldfähig ist. Angesetzt hat das Gericht für das neue Verfahren vier Verhandlungstage bis Anfang Mai.

Eine andere Kammer hatte im April 2021 einen damals 26-Jährigen wegen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft verurteilt, seinen 23 Jahre alten Bruder wegen unterlassener Hilfeleistung zu neun Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Haupttäter im Sommer 2020 einen 54-Jährigen, der auf dem Bahnsteig in Waghäusel zwischen Karlsruhe und Heidelberg wartete, unvermittelt ins Gleisbett gestoßen hatte.

Mit Tritten und Schlägen habe er den Mann daran gehindert, wieder auf den Bahnsteig zu klettern – als sich ein Güterzug mit etwa Tempo 90 näherte. Das Opfer konnte sich in eine Lücke pressen und überlebte mit mehreren Knochenbrüchen.

Der Haupttäter handelte nach Überzeugung des Gerichts aus Wut und Enttäuschung über seine Lebenssituation in Deutschland. Die angeklagten Brüder aus Syrien hatten vor Gericht geschwiegen. Der Anwalt des Älteren hatte auf eine mildere Strafe plädiert, weil er nicht von einem geplanten Mord seines Mandanten ausging.

Der BGH beanstandete nichts an den Feststellungen zum Geschehen an sich. Er sah aber die Schuldfähigkeit des Haupttäters nicht richtig beurteilt: «So wurde eine paranoide Schizophrenie nicht ausreichend untersucht, weil das Landgericht die Auffälligkeiten in seiner Lebensführung im Tatzeitraum nur unzureichend gewürdigt hat. Zudem lassen die Ausführungen des Landgerichts eine – sich aufdrängende – Auseinandersetzung mit einer drogeninduzierten Psychose vermissen.» Zu klären sei, ob der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus muss.

 

Weitere Nachrichten

Vor der Weihnachtsbaum-Saison: So werden die Preise

Ab November werden die ersten Christbäume der Saison gefällt. Was der trockene Sommer vor allem im Süden für die Bäume bedeutet hat, was die beliebtesten Arten sind – und was sie kosten werden.

Getunte E-Scooter: Schneller als die Polizei erlaubt

Mit wenigen Handgriffen werden so manche Pedelecs oder E-Scooter deutlich schneller als erlaubt. Unfallforscher und Polizei warnen vor einer wachsenden Gefahr – und fordern Konsequenzen.

Noch 1.000 Tage: Karlsruhe startet Countdown für World Games

Zum zweiten Mal ist Karlsruhe Ausrichter für die World Games. 2029 will die Stadt ein guter Gastgeber sein - mit einem Konzept aus dem Nachbarland.

17-Jähriger angeklagt: Missbrauch von Minderjährigen im Netz

Ihre Opfer sollen dazu genötigt worden sein, intime Videos zu schicken und sich Gruppen-Symbole in die Haut zu ritzen. Gegen ein mutmaßliches Mitglied dieser Gruppierung wurde nun Anklage erhoben.

Großkontrolle in Karlsruhe - fast 120 Menschen überprüft

Bei einer groß angelegten Kontrollaktion hat die Polizei in Karlsruhe mehrere Restaurants und Spielhallen überprüft. Fast 120 Menschen sowie 16 Gaststätten und Casinos wurden kontrolliert. Festnahmen gab es nach Angaben eines Polizeisprechers nicht.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.