Nachrichten Leinenpflicht im Karlsruher Naturschutzgebiet: Freilaufende Hunde als Störfaktor
Freilaufende Hunde können in Naturschutzgebieten ein Störfaktor sein. Darum besteht im Gebiet „Altrhein kleiner Bodensee“ in Neureut eine Leinenpflicht für Hunde. Darauf weist das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadtverwaltung Karlsruhe hin.
Leinenpflicht für Hunde
Naturschutzgebiete dienen dem Schutz zahlreicher gefährdeter und gesetzlich geschützter Tier- und Pflanzenarten. Neben der Leinenpflicht für Hunde gilt in Naturschutzgebieten auch die Vorgabe, die Wege nicht zu verlassen.
In dem rund 200 Hektar umfassenden Naturschutzgebiet „Altrhein kleiner Bodensee“ bei Neureut leben Vögel, die auf dem Boden brüten. Besonders während der Brutzeit werden diverse Vogelarten von freilaufenden Hunden gestört.
Freilaufende Hunde stören
Im schlimmsten Fall sind die Störungen so groß, dass die Vögel verschreckt werden und ihre Bruten aufgeben. Wenn Elternvögel ihre Brut aufgeben, können die Jungen verhungern. Zudem können Zugvögel sich durch freilaufende Hunde nicht zur Rast niederlassen, was sie stark erschöpfen lässt.
Freilaufende Hunde können die im Schutzgebiet lebenden Tiere beunruhigen, jagen oder sie im schlimmsten Fall verletzen oder töten. Je nach Tierart braucht es bis zu einer Stunde, bis die aufgeschreckten Tiere wieder aus ihren Verstecken hervorkommen.
Bitte um vorbildhaftes Verhalten
Außerdem können nicht angeleinte Hunde durch ihren Kot zu Nährstoffeintrag an empfindlichen Stellen im Naturschutzgebiet führen, heißt es in der Pressemeldung.
Die Stadt Karlsruhe bittet daher um ein vorbildhaftes Verhalten: Hunde sind in Naturschutzgebieten stets an der Leine zu führen. Nur so kann die Einzigartigkeit des Naturschutzgebietes in Neureut mit seinen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten erhalten werden.