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„Maischerze“ in der Walpurgisnacht – Wann Anzeigen drohen

News „Maischerze“ in der Walpurgisnacht – Wann Anzeigen drohen

Quelle: Silas Stein/dpa
dpa

«Maischerze» gehören in der letzten Aprilnacht dazu. Doch wenn diese zu weit gehen, Grenzen überschritten werden, ist plötzlich die Polizei zuständig. Was man beachten sollte, um Ärger zu vermeiden.

Auch wenn der Maibaumdiebstahl mancherorts fast schon dazugehört, gehen Scherze in der Nacht zum 1. Mai manchmal zu weit. «Wenn Eigentum beschädigt wird oder gar Menschen zu Schaden kommen, sind das keine kindischen Streiche mehr, sondern handfeste Straftaten», betonte Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart. Landesweite Zahlen dazu gibt es nicht. «Die Polizei Baden-Württemberg hat das Geschehen in der Walpurgisnacht fest im Blick und schreitet – wo nötig – konsequent ein.»

In der letzten Aprilnacht haben Streiche insbesondere von Kindern und Jugendlichen eine gewisse Tradition. Typisch sind beispielsweise das Umstellen von Gartengeräten oder das Verziehen von Mülltonnen.

Weil es aber immer wieder zu Vorfällen kam, die die Grenze zur Straftat überschritten, mahnte das Polizeipräsidium Ulm jüngst: «Die Nacht zum 1. Mai ist kein „Ausnahmetag“. Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zudrückt.» Vielmehr seien die Beamtinnen und Beamten verstärkt unterwegs.

Eskapaden rund um Maibäume

In den vergangenen Jahren gab es in Baden-Württemberg immer wieder Fälle in der Walpurgisnacht, die die Polizei auf den Plan riefen. Dazu zählen abgesägte Maibäume. Das sind aus Sicht der Ermittler Sachbeschädigungen.

Geht das schief, wie 2023 in Simmozheim (Landkreis Calw), muss sogar die Feuerwehr anrücken, um die mögliche Unfallgefahr zu beheben. In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis) fällte ein Mann vor ein paar Jahren einen Maibaum so, dass dieser einen Zierbrunnen und einen Gartenzaun beschädigte.

Was ist mit anderem Schabernack?

Auch Eier- und Böllerwürfe oder Schmierereien mittels Zahnpasta und Ketchup werden schnell als Sachbeschädigung verfolgt und können teils erheblichen Schaden anrichten. Von brennenden Mülleimern, umgestoßenen mobilen Klohäuschen, dem «Gartentür-Klau» und herausgehobenen Gullydeckeln ganz zu schweigen. Letztere könnten Fußgänger und Fahrradfahrer gefährden. Die Polizei wertet solche Aktionen daher als Straftaten.

Und auch eine wahrscheinlich nett gemeinte Aktion führte schon zu einem Polizeieinsatz: In Gerstetten (Kreis Heidenheim) hatten ein 19-Jähriger und seine Freunde im Jahr 2019 eine Straße mit Traktoren blockiert – um für ein Mädchen einen Maibaum aufzustellen.

Ein guter Spaß ist nur dann, wenn alle lachen

Die Ulmer Polizei appellierte daher an die Eltern und Erziehungsberechtigten: «Besprechen Sie mit Ihren Kindern, was erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhaltens auf, sensibilisieren Sie im Hinblick auf die Gesetze und deren Sinn und besonders darauf, was gefährlich ist.»

Gegen wohl überlegte und originelle Maischerze sei nichts einzuwenden. Es sei durchaus erlaubt, andere zum Lachen zu bringen. Ein guter Spaß sei es allerdings nur, wenn auch wirklich alle lachen können.

«Doch was einst originell und witzig erschien, scheint heute vielen zu langweilig zu sein», heißt es in der Mitteilung. «Stattdessen werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmissbrauch nimmt zu.» Die Polizei nehme daher Jugendschutz und Verkehrssicherheit besonders in den Fokus.

 

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