News Mangelhafte Versorgung, Qualzucht & mehr: Über 600 Tierschutz-Kontrollen im Landkreis Karlsruhe
Letztes Jahr wurden im Landkreis Karlsruhe rund 620 tierschutzrechtliche Kontrollen bei etwa 370 Tierhaltungen durchgeführt. Bei 410 dieser Kontrollen wurden Verstöße festgestellt, das teilt das Landratsamt in seinem „Jahresbericht Tierschutz 2025“ mit.
Über 600 Tierschutz-Kontrollen im Landkreis Karlsruhe
Rund 620 tierschutzrechtliche Kontrollen wurden 2025 bei etwa 370 Tierhaltungen im Landkreis Karlsruhe durchgeführt, das geht aus dem „Jahresbericht Tierschutz“ hervor. Bei rund 410 dieser Kontrollen wurden Verstöße festgestellt, wie zum Beispiel eine mangelhafte Versorgung der Tiere mit Wasser und Futter oder nicht ausreichend dimensionierte Haltungseinrichtungen.
Bei leichten Verstößen erfolgte eine mündliche Belehrung. Die Mängel müssen dann innerhalb einer angemessenen Frist abgestellt werden. Einige schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz machten die Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren erforderlich.
Tierhalteverbote, Strafanzeigen und Bußgeldverfahren
In zehn besonders schweren Fällen mussten Tierhalteverbote ausgesprochen werden. Insgesamt wurden 12 Hunde, neun Katzen und acht Zierfische anderweitig untergebracht. In 56 Fällen lagen schwere Mängel vor, deren Abstellung schriftlich angeordnet wurde. In 34 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet und gegen vier Personen wurden Strafanzeigen erstattet:
Beispielsweise wurden bei einer Hundehaltung in einem Haushalt acht Hunde in sehr schlechtem Zustand mit extremen Verfilzungen des Fells, eitrigen Zähnen, Hautveränderungen und entzündeten Ohren vorgefunden. Bei einer Hündin hatte sich das Fell so fest um das Bein verfilzt, dass dieses abgeschnürt wurde und das Tier bleibende Schäden an dem Bein davontrug. Ein Hundehaltungs- und -betreuungsverbot wurde ausgesprochen. Alle Tiere wurden fortgenommen und veräußert.
Mehrere Verstöße gegen das sogenannte Qualzuchtverbot
Bei mehreren Kontrollen im Jahr 2025 wurden Verstöße gegen das sogenannte Qualzuchtverbot festgestellt:
Gemäß Tierschutzgesetz ist es verboten, Tiere so zu züchten, dass ihre Nachkommen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen haben, weil bestimmte äußerliche Merkmale gewünscht sind. Qualzuchtmerkmale können bei vielen Tierarten und Rassen, darunter auch einige beliebte Hunde- und Katzenrassen auftreten.
Ein klassisches Beispiel einer Hunderasse, deren Individuen häufig durch Qualzuchtmerkmale beeinträchtigt werden, ist die französische Bulldogge. Die Tiere haben rassetypisch sehr kurze Schnauzen, was häufig zu massiven Beeinträchtigungen der Atmung führt. Die Tiere schnarchen, bekommen schlecht Luft und können schnell überhitzen. Der Schwanz ist häufig verkümmert, was die Kommunikation mit Artgenossen beeinträchtigt und außerdem oft mit Deformationen der Wirbelsäule einhergeht.
Scottish-Fold-Katzen sind aktuell durch Social Media und prominente Tierhalter sehr beliebt. Die charakteristisch nach vorne geknickten Ohren entstehen durch einen Gendefekt, der jedoch nicht nur den Knorpel des Ohrs, sondern den des gesamten Körpers betrifft. Viele Tiere entwickeln schmerzhafte, nicht heilbare Gelenkveränderungen im ganzen Körper.
Im Jahr 2025 wurden durch Anzeigen aus der Bevölkerung mehrere Züchter und Züchterinnen von Scottish-Fold-Katzen im Landkreis Karlsruhe festgestellt. Diesen wurde die Zucht mit den Tieren untersagt und die Kastration bzw. Sterilisation der Tiere wurde angeordnet.
Amtstierärztin Dr. Yvonne Regier rät zur Information
„Vielen Menschen ist nicht bewusst, welche schlimmen Auswirkungen bestimmte Merkmale auf die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Haustiere haben können. Oft werden Tiere allein aufgrund ihres Aussehens oder, weil Menschen Fans bestimmter Rassen sind, angeschafft, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Dabei sind wissenschaftlich fundierte Informationen zu Qualzucht einfach und frei zugänglich im Internet zu finden“, so Amtstierärztin Dr. Yvonne Regier, Abteilungsleiterin Tierschutz, Landratsamt Karlsruhe.