Corona in Baden-Württemberg
Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen fällt

Corona in Baden-Württemberg Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen fällt

Quelle: Frank Rumpenhorst

Es ist ein kleiner, aber weiterer Schritt in die Normalität: Mit der Maskenpflicht im Februar fällt auch der vorgeschriebene Schutz in Arztpraxen, zumindest für Beschäftigte. Das Land kassiert nun alle Auflagen. Über weitere Lockerungen entscheidet der Bund.

Das Land wird auch die letzten Corona-Auflagen kassieren, über die es selbst entscheiden kann: Ab Februar müssen die Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg keine Masken mehr tragen. Eine entsprechende Lockerung sei Teil der geplanten Corona-Verordnung, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag. Für Patienten und Besucher gilt die Maskenpflicht allerdings nach aktuellem Stand auch weiterhin bis zum 7. April. Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) über die teilweise Aufhebung in den Praxen berichtet.

Offiziell soll die Corona-Verordnung am Dienstag beschlossen werden, sie träte dann am 31. Januar in Kraft. Auch in Obdachlosenheimen müsste dann kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Ebenfalls wird von diesem Tag an die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufgehoben. Das hatte die Landesregierung bereits Mitte Januar mitgeteilt, die Regelung für Praxen dabei aber offengelassen.

Damit wären mit der neuen Corona-Verordnung alle Regelungen, die das Land erlassen kann, aufgehoben. Weitere Auflagen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder die Vorschrift für Patienten und Besucher von Arztpraxen werden ebenso vom Bund entschieden wie die Testpflichten in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen.

«In der aktuellen epidemiologischen Lage – Übergang von der Pandemie in die Endemie – besteht aus infektiologischer Sicht keine Notwendigkeit für eine Fortgeltung der an die Bevölkerung gerichteten Maskenpflichten in der Corona-Verordnung», heißt es zur geplanten Regelung in der Kabinettsvorlage des Ministeriums. «Insofern ist der Übergang zur Nutzung von Masken in Eigenverantwortung möglich.» Es reiche derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen.

Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig. Sie schreiben unter anderem vor, dass Fahrgäste in Fernzügen und -bussen eine Maske tragen müssen. Die Regeln für den Nahverkehr erlassen die Länder.

 

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