Corona in Baden-Württemberg
Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen fällt

Corona in Baden-Württemberg Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen fällt

Quelle: Frank Rumpenhorst

Es ist ein kleiner, aber weiterer Schritt in die Normalität: Mit der Maskenpflicht im Februar fällt auch der vorgeschriebene Schutz in Arztpraxen, zumindest für Beschäftigte. Das Land kassiert nun alle Auflagen. Über weitere Lockerungen entscheidet der Bund.

Das Land wird auch die letzten Corona-Auflagen kassieren, über die es selbst entscheiden kann: Ab Februar müssen die Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg keine Masken mehr tragen. Eine entsprechende Lockerung sei Teil der geplanten Corona-Verordnung, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag. Für Patienten und Besucher gilt die Maskenpflicht allerdings nach aktuellem Stand auch weiterhin bis zum 7. April. Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) über die teilweise Aufhebung in den Praxen berichtet.

Offiziell soll die Corona-Verordnung am Dienstag beschlossen werden, sie träte dann am 31. Januar in Kraft. Auch in Obdachlosenheimen müsste dann kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Ebenfalls wird von diesem Tag an die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufgehoben. Das hatte die Landesregierung bereits Mitte Januar mitgeteilt, die Regelung für Praxen dabei aber offengelassen.

Damit wären mit der neuen Corona-Verordnung alle Regelungen, die das Land erlassen kann, aufgehoben. Weitere Auflagen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder die Vorschrift für Patienten und Besucher von Arztpraxen werden ebenso vom Bund entschieden wie die Testpflichten in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen.

«In der aktuellen epidemiologischen Lage – Übergang von der Pandemie in die Endemie – besteht aus infektiologischer Sicht keine Notwendigkeit für eine Fortgeltung der an die Bevölkerung gerichteten Maskenpflichten in der Corona-Verordnung», heißt es zur geplanten Regelung in der Kabinettsvorlage des Ministeriums. «Insofern ist der Übergang zur Nutzung von Masken in Eigenverantwortung möglich.» Es reiche derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen.

Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig. Sie schreiben unter anderem vor, dass Fahrgäste in Fernzügen und -bussen eine Maske tragen müssen. Die Regeln für den Nahverkehr erlassen die Länder.

 

Weitere Nachrichten

Statistik: Sophia und Noah erneut beliebteste Vornamen in Baden-Württemberg

Seit mehreren Jahren halten sich zwei Vornamen hartnäckig an der Spitze der beliebtesten Namen im Südwesten. Auch andere Namen büßen nicht an Popularität ein.

Anpassung an Hitzewellen: Schwitzen in Offenburg, Schatten in Kiel

In grünen Oasen lässt sich Hitze besser ertragen als in Betonwüsten. Doch die Zahl der Bäume sinkt vielerorts. Vor allem eine Stadt im Südwesten hat nach Ansicht der Umwelthilfe großen Nachholbedarf.

"Glücksatlas": Wo Großstädter im Land zufriedener sind - und wo weniger

In den meisten großen Städten im Land sind die Menschen laut einer Umfrage nicht so zufrieden, wie es die objektive Lebensqualität nahelegt. Wo die Unzufriedeneren leben - und wo die Zufriedeneren.

22 Asse: Karlsruher Hanfmann mit starkem Aufschlag beim Rasenturnier in Stuttgart weiter

Kein Aufschlagverlust, 22 Asse und trotzdem Zittern bis zum Schluss: Wie Tennisprofi Hanfmann das enge Duell in Stuttgart für sich entscheidet und sich nun Chancen aufs Viertelfinale ausrechnen kann.

Am Bahnhof Bruchsal: Eisenbahner wird von Güterzug erfasst und verletzt

Ein Eisenbahn-Beschäftigter will einen Güterzug am Bahnhof Bruchsal abfertigen - und wird dabei von einem anderen Zug erfasst. Der 45-Jährige hatte Glück im Unglück.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 
















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.