Nachhaltigkeit in der Abfallwirtschaft: Sieben neue E-Müllfahrzeuge in Karlsruhe
Sieben neue batteriebetriebene Müllfahrzeuge sind seit wenigen Wochen im Karlsruher Stadtgebiet unterwegs. Mit dieser nachhaltigen Investition wolle die Stadt den Gemeinderatsbeschluss vom 28. April 2020 und die Ziele des „Klimaschutzkonzepts 2030“ umsetzen.
Sieben neue E-Müllfahrzeuge
Das Team Sauberes Karlsruhe präsentierte am 21. Oktober 2025, seine neuen batterieelektrisch angetriebene Abfallsammelfahrzeuge: Ziel sei es, den Fuhrpark bis 2035, mit Ausnahme einer kleinen Reserve für Notfälle, vollständig auf alternative Antriebe umzustellen.
Im nächsten Jahr wolle man weitere elf E-Fahrzeuge hinzubekommen. Damit hätte Karlsruhe neben Stuttgart den größten Anteil an batterieelektrischen Abfallsammelfahrzeugen in Baden-Württemberg.
CO₂-Emissionen minimieren
Mit den neuen E-Fahrzeugen solle die Geräusch- und Geruchsbelästigung deutlich gesenkt werden. Auch die CO₂-Emissionen sollen durch den Elektroantrieb minimiert werden, heißt es. Denn jedes E-Müllfahrzeug spare, abhängig vom Einsatz, zwischen 150 und 170 Tonnen CO₂ pro Jahr ein.
Damit die neuen Fahrzeuge zuverlässig im Einsatz seien, wurde die passende Ladeinfrastruktur geschaffen: Geladen werde direkt in der Fahrzeughalle. Hierfür wurde eine DC-Ladeinfrastruktur aufgebaut. Künftig soll eine Photovoltaikanlage installiert werden, sodass die Fahrzeuge auch mit selbst erzeugtem Solarstrom geladen werden können, wird angekündigt.
Anschaffung der E-Fahrzeuge
Die Anschaffung der E-Fahrzeuge wurde im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gefördert.
Ein batterieelektrisch betriebenes Abfallsammelfahrzeug kostet rund 524.270 Euro, davon entfallen ca. 171.000 Euro auf den Aufbau, der Rest auf das Fahrgestell, ein E-Sperrmüllfahrzeug kostet rund 476.280 Euro. Die Förderung, die das TSK vom Bundesministerium für Verkehr erhält, beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, höchstens jedoch rund 1.980.600 Euro.