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Neue Formen des Abschieds: Rheinland-Pfalz erlaubt, was in Baden-Württemberg undenkbar ist

News Neue Formen des Abschieds: Rheinland-Pfalz erlaubt, was in Baden-Württemberg undenkbar ist

Quelle: Thomas Frey/dpa
dpa

Rheinland-Pfalz erlaubt, was in Baden-Württemberg undenkbar ist – Asche im Fluss, Urnen zu Hause, neue Formen des Abschieds. Sozialminister Lucha und Ministerpräsident Kretschmann winken ab.

Rheinland-Pfalz hat seit Kurzem das bundesweit modernste Gesetz zu Bestattung von Toten. Asche kann auf ausgewiesenen Flächen verstreut werden, man kann sich im Fluss bestatten lassen und die Urne zu Hause aufbewahren. Und in Baden-Württemberg?

 

Wird das Bestattungsgesetz im Land modernisiert?

Nein, sagt Sozialminister Manne Lucha (Grüne). Baden-Württemberg habe ein modernes und vielfältiges Bestattungsrecht, das unterschiedlichsten Bedürfnissen und Überzeugungen der Menschen gerecht werde. Damit biete das Land ein breites, würdiges und zugleich individuelles Spektrum an Formen des Abschieds. Für Baden-Württemberg sehe er aktuell keinen Anlass, das Bestattungsrecht noch in dieser Legislaturperiode erneut zu ändern, betonte Lucha. Der Dialog auch mit den Kirchen sei wichtig, «um unser Bestattungswesen behutsam und im gesellschaftlichen Konsens weiterzuentwickeln.»

Die Friedhofsordnung gewährleiste den Schutz der Totenruhe und einen würdevollen Ort des Gedenkens für Angehörige. «Das sehe ich wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der sich ja jüngst in der Regierungspressekonferenz ebenfalls sehr klar positioniert hat.»

Kretschmann hält nichts von solchen modernen Bestattungsformen. Solange er noch Ministerpräsident sei, werde die Friedhofsordnung nicht weiter liberalisiert werden, sagte der Grünen-Politiker. «Ich bin an der Ecke sehr sehr konservativ.» Die Friedhofsordnung sei in seiner Amtszeit bereits liberalisiert worden, so dass Muslime nach ihrem Ritus beerdigt werden könnten, sagte Kretschmann. Das gemeinschaftliche Begraben an gemeinschaftlichen Orten sei eine «hohe zivilisatorische Errungenschaft». «Das sollte man meiner Ansicht nach nicht aufgeben.»

Die Liberalisierung ist aus seiner Sicht keine gute Entwicklung – auch wenn es Ausdruck einer Individualisierung sei, die nicht aufzuhalten sei. «Das, was sich da abspielt, wird alles so kommen vermutlich, aber ich persönlich bin kein Freund davon.»

Von der Erzdiözese Rottenburg-Stuttgart kamen keine Antworten auf Fragen. «Wir möchten uns dazu nicht äußern», teilte ein Sprecher der Diözese mit.

 

Was ist in Baden-Württemberg erlaubt?

Zulässig sind Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Tuchbestattung und Naturbestattung.

Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg bestattet. Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Toten. Ist ein Wille nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart. Werden von den Angehörigen Einwendungen gegen die Feuerbestattung erhoben, so ist nur die Erdbestattung zulässig, sofern ein Gericht nichts anderes entscheidet.

Feuerbestattung: Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert und die Asche wird anschließend beigesetzt.

Seebestattung: Die Seebestattung umfasst die Beisetzung einer Urne mit der Asche des Verstorbenen auf hoher See. Eine Bestattung in oberirdischen Gewässern, einschließlich des Bodensees, ist nicht zulässig.

Tuchbestattung: Durch die Bestattungsgesetz-Reform im Jahr 2014 wurde die Tuchbestattung auch in Baden-Württemberg eingeführt. Diese Form der Bestattung ermöglicht es, den Verstorbenen ohne Sarg zu bestatten, vorausgesetzt, dass die Religionszugehörigkeit des Verstorbenen dies vorsieht.

Naturbestattung: Bei der Naturbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne in der Nähe eines Baumes, in seinem Wurzelbereich oder auf einer ausgewiesenen Rasen- oder Wiesenfläche auf einem Friedhof beigesetzt, der diese Art der Bestattung anbietet.

 

Wofür interessieren sich die Menschen?

Zu den am häufigsten thematisierten alternativen Bestattungsformen gehört laut dem Sozialministerium unter anderem die Reerdigung. Dabei wird der Leichnam in einem speziellen Behältnis unter Zusatz pflanzlicher Materialien, Kohle, Wasser und Sauerstoffzufuhr und unter regelmäßigen Kippbewegungen innerhalb mehrerer Wochen zersetzt. Dieses Verfahren ist laut dem Ministerium in Baden-Württemberg und zahlreichen anderen Bundesländern ebenso wenig zulässig wie die Beisetzung des Reerdigungsendproduktes innerhalb von Baden-Württemberg. Die Reerdigung wird bislang lediglich in Schleswig-Holstein erprobt.

Auch nach einer Diamantbestattung wird gefragt: Bei diesem Verfahren wird aus einem Teil der Kremationsasche unter hohem Druck und hoher Temperatur ein künstlicher Diamant hergestellt. Dieses Verfahren ist laut dem Sozialministerium eine in Baden-Württemberg nicht zulässige Ascheteilung. Diese könne zwar im Ausland durchgeführt werden, eine Aufbewahrung des daraus entstandenen Erinnerungsdiamanten werde nicht als Bestattung angesehen.

Als weitere Bestattungsform interessiert die Menschen die sogenannte alkalische Hydrolyse. Dabei wird der Leichnam in einem Druckbehälter unter Einwirkung von Lauge, Hitze und Druck in seine chemischen Bestandteile zersetzt. Dieses Verfahren ist laut dem Ministerium in Baden-Württemberg – wie auch in den übrigen Bundesländern – nicht zugelassen, da es keine gesetzliche Grundlage im Bestattungsrecht gibt.

Auch fragen Menschen danach, die Urne zu Hause aufzubewahren. Nach geltendem Landesrecht ist die Aufbewahrung einer Urne außerhalb eines Friedhofs aber nicht zulässig. Die Beisetzung von Asche muss auf einem hierfür bestimmten Friedhof erfolgen. Eine Mitnahme der Urne in den privaten Bereich oder die Beisetzung auf privatem Grund sei ausgeschlossen, lässt das Sozialministerium wissen.

 

Was andere Bundesländer anbieten

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hatte im September eine umfassende Reform des Bestattungsgesetzes beschlossen. Diese sieht unter anderem die Abkehr von der strikten Friedhofspflicht, die Möglichkeit zur privaten Aufbewahrung von Totenasche, die Zulassung von Tuch- und Flussbestattungen sowie die Weiterverarbeitung der Totenasche zu Erinnerungsstücken vor. «Aktuell gehen bei der Landesregierung in Sachen Bestattungsrecht vor allem Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern ein, die im Zusammenhang mit den jüngsten Änderungen des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz stehen», sagte Lucha.

Die Reerdigung wird bislang lediglich in Schleswig-Holstein im Rahmen einer Experimentierklausel des dortigen Bestattungsrechts als Pilotprojekt erprobt. Der Abschluss dieser Erprobungsphase bleibt abzuwarten.

Sachsen-Anhalts Landtag hatte nach über zwei Jahrzehnten Diskussion kürzlich ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet. Danach haben Eltern, die ihr Kind sehr früh in der Schwangerschaft verloren haben, ein Recht auf eine Bestattung für ihr sogenanntes Sternenkind. Außerdem kann ein kleiner Teil der Asche von Verstorbenen für Erinnerungsstücke wie Gedenkdiamanten verwendet werden.

 

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