voraussichtlich ab dem 10. November 2021
Neuer Bußgeldkatalog in Karlsruhe: Deutlich höhere Strafen

voraussichtlich ab dem 10. November 2021 Neuer Bußgeldkatalog in Karlsruhe: Deutlich höhere Strafen

Quelle: Daniel Reinhardt/dpa

Nachdem am 28. April 2020 die StVO-Novelle in Kraft getreten war, deren Teilnichtigkeit die Anwendung des neuen Bußgeldkataloges unmöglich machte, wurde im Oktober 2021 im Bundesrat erneut über die Änderungen entschieden, teilt die Stadt Karlsruhe mit.

Deutlich höhere Strafen bei Verstößen

Wie die Stadt Karlsruhe in einer Pressemeldung informiert, bekommen Verkehrssünder künftig deutlich höhrere Strafen. Denn nachdem am 28. April 2020 die StVO-Novelle in Kraft getreten war, deren Teilnichtigkeit die Anwendung des neuen Bußgeldkataloges zunächst unmöglich machte, wurde am 08. Oktober 2021 im Bundesrat erneut über die Änderungen entschieden.

Nach abschließender Freigabe des Bundesverkehrsministeriums werden die geänderten Bußgeldsätze dann voraussichtlich ab 10. November in der Praxis angewandt. Wann genau die Änderungen in Kraft treten, hängt von der Verkündung der Verordnung ab. Drei Wochen danach muss erstmals mit den härteren Strafen gerechnet werden.

 

„Es wird merkliche Erhöhungen geben“

„Sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr wird es merkliche Erhöhungen geben“, stellt Bürgermeister Dr. Albert Käuflein fest. Insbesondere das widerrechtliche Parken auf Schwerbehinderten- oder Carsharing-Parkplätzen sowie im absoluten Haltverbot wird teurer.

Wo bislang Strafen zwischen 15,00 Euro (absolutes Haltverbot) und 35,00 Euro (Schwerbehindertenparkplatz) in der Regel einen geringen erzieherischen Effekt hatten, muss zukünftig mit einem Ordnungsgeld in Höhe von mindestens 55,00 Euro gerechnet werden. Das widerrechtliche Parken auf Carsharing-Parkplätzen konnte bislang sogar nur mit 10,00 Euro geahndet werden.

 

Bußgelder werden teilweise verdoppelt

Zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs wird für die verbotswidrige Nutzung von Geh- und Radwegen nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges künftig sogar eine Strafe von bis zu 100 Euro angesetzt.

Auch die Erhöhung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ein wichtiges Zeichen. Diese werden teilweise sogar verdoppelt. Hierzu stellt der Ordnungsbürgermeister fest: „So kann der erzieherische Effekt, der der Verkehrssicherheit dient, noch besser erreicht werden.“

 

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