News
Neues Gesetz: Erster Häftling ändert Geschlechtseintrag

News Neues Gesetz: Erster Häftling ändert Geschlechtseintrag

Quelle: Markus Scholz/dpa/Symbolbild
dpa

Die Änderung des Geschlechtseintrags ist seit dem 1. November unkompliziert möglich. In Baden-Württemberg hat ein Insasse eines Männergefängnisses davon Gebrauch gemacht. Wie geht es nun weiter?

Ein erster Häftling hat in Baden-Württemberg beim zuständigen Standesamt eine Änderung seines Geschlechts und Vornamens erklärt. Dafür sind nach einem neuen Gesetz keine Gutachten und Gerichtsentscheide nötig.

Der Gefangene habe die Änderung schon im November vergangenen Jahres angemeldet, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. Welche Auswirkungen das auf die Unterbringung habe, werde aktuell geprüft. Zuvor hatten «Südkurier» und «Badische Neueste Nachrichten» darüber berichtet.

Das zum 1. November geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist.

Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Wie sich das auf Gefängnisse auswirkt, ist Ländersache.

Gefängnisse wägen ab

In Baden-Württemberg seien das bisher Einzelfallentscheidungen, erklärte der Sprecher. Berücksichtigt würden etwa persönliche Bedürfnisse und Befürchtungen der Gefangenen, aber auch objektiv erkennbare Gefährdungssituationen. Ein Wechsel in eines der wenigen Frauengefängnisse im Ländle ist somit nicht einfach möglich.

«Je nach Einzelfall kann insofern etwa eine Unterbringung im Krankenrevier, in einer Schutzabteilung oder aber auch im Regelvollzug sinnvoll sein.» In einem Gesetzentwurf sei eine Grundlage für die Abwägung formuliert worden. Dieser sei aktuell im Anhörungsverfahren.

Die Geschlechtsidentität der Gefangenen im Südwesten werde nicht regelmäßig statistisch erfasst, so der Sprecher weiter. Bei der letzten Erhebung im Februar 2022 seien acht transidente beziehungsweise intergeschlechtliche Personen gezählt worden. Aktuell laufe eine neue Erhebung. Ergebnisse dazu gebe es noch nicht.

 

Weitere Nachrichten

Jahresbilanz: "Beispiellose Ausbreitung" - Sommerhitze nutzt der Tigermücke

Während heimische Plagegeister dieses Jahr kaum eine Chance hatten, eroberte ein früherer Exot so viele Kommunen im Südwesten wie nie zuvor. Was tun gegen den kleinen Blutsauger?

Fake-Kryptowährung: Durchsuchung auch in Karlsruhe - Ermittler pfänden Ferrari

Ein Ferrari, Datenträger und zahlreiche Beweismittel: Zwei Männer sollen mit einer Fake-Kryptowährung mehrere hunderttausend Euro eingenommen haben.

Ausgebüxt in Richtung Rennbahn - Polizei muss Rinder einfangen

Rund zehn ausgebüxte Rinder haben am frühen Sonntagmorgen in Iffezheim (Kreis Rastatt) einen Polizeieinsatz ausgelöst. Die Tiere waren gegen 7.00 Uhr auf einer Straße in Richtung der bekannten Galopprennbahn Iffezheim unterwegs, wie die Polizei mitteilte.

Forschungsprojekt: Spürhunde sollen Borkenkäfer in Wäldern erschnuppern

Borkenkäfer sind für Förster oft erst spät zu erkennen. In Baden-Württemberg sollen speziell trainierte Hunde verdächtige Bäume aufspüren – wie zuverlässig sind sie?

Erstmals seit 200 Jahren: Was der neue Luchsnachwuchs für Baden-Württemberg bedeutet

Erstmals seit 200 Jahren gibt es Luchsnachwuchs im Südwesten. In den vergangenen Monaten wurden vier Junge bei drei Weibchen nachgewiesen. Ein Fund im Südschwarzwald könnte auf Zuwanderung hindeuten.



















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.