Nachrichten
Novellierte Straßenverkehrsordnung: Veränderungen & geplante Maßnahmen in Karlsruhe

Nachrichten Novellierte Straßenverkehrsordnung: Veränderungen & geplante Maßnahmen in Karlsruhe

Quelle: Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt

Bereits am 11. Oktober 2024, ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Änderungen betreffe nun die Möglichkeit, Tempo 30 an „schützenswerten Orten“ anzuordnen, teilt die Stadt Karlsruhe im März 2025, mit.

Neue Möglichkeiten für Tempo 30

Mit der StVO-Novelle erhalte die Stadt Karlsruhe laut Pressemeldung nun mehr Handlungsspielraum für verkehrslenkende Maßnahmen. Die neuen Regelungen sollen in den kommenden Monaten geprüft und schrittweise umgesetzt werden, wird angekündigt.

Hier zählt unter anderem die Möglichkeit, Tempo 30 an schützenswerten Orten anzuordnen. Bislang konnten solche Geschwindigkeitsreduzierungen nur im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten sowie Alten- und Pflegeheimen umgesetzt werden. Mit der Novelle wurden diese Schutzmöglichkeiten erweitert, sodass Tempo 30 auch an Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie auf stark frequentierten Schulwegen möglich sei.

Gleichzeitig könne auf Streckenabschnitten von bis zu 500 Metern, statt bisher nur 300 Metern, zwischen zwei bestehenden Tempo-30-Strecken ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.

Die Stadt Karlsruhe prüfe die neuen Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzierung auf deren Umsetzbarkeit und werde diese konsequent nutzen, wird angekündigt. Eine erste Maßnahme soll im Bereich des Fußgängerüberwegs in der Schwarzwaldstraße auf Höhe der Südseite des Hauptbahnhofs umgesetzt werden – wo dann künftig Tempo 30 gilt.

 

Verkehrszeichen für Ladebereiche

Neben den Regelungen zur Geschwindigkeitsreduzierung bringt die Novelle weitere Änderungen mit sich. So wurde erstmals ein eigenes Verkehrszeichen für Ladebereiche eingeführt.

Bisher wurden diese Zonen mit einem eingeschränkten Halteverbot und dem Zusatzzeichen „Ladezone“ gekennzeichnet, was für bestehende Ladezonen weiterhin gilt. Bei der Neuanlage solcher Bereiche kann künftig das neue Verkehrszeichen genutzt werden.

 

Bewohnerparkzonen präventiv möglich

Die Anordnung von Bewohnerparkzonen wurde ebenfalls erleichtert: Während diese bisher nur eingerichtet werden konnten, wenn bereits ein erheblicher Parkraummangel bestand, dürfen die zuständigen Behörden nun auch präventiv tätig werden, wenn sich ein solcher Mangel abzeichnet.

Dennoch bleibt es erforderlich, vor der Ausweisung neuer Bewohnerparkzonen umfassende Parkraumerhebungen durchzuführen, da diese eine detaillierte Analyse und Bewertung erfordern. Die bisherigen Vorgaben zur Stellplatzverteilung bleiben bestehen: Tagsüber dürfen maximal 50 Prozent der Parkplätze für Anwohnende reserviert werden. In den Abend- und Nachtstunden kann der Anteil auf 75 Prozent erhöht werden.

 






















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.