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Öffentlichkeitsarbeit: Polizei in Baden-Württemberg nennt künftig die Täter-Nationalität

News Öffentlichkeitsarbeit: Polizei in Baden-Württemberg nennt künftig die Täter-Nationalität

Quelle: Jens Büttner
dpa

In Baden-Württemberg will die Polizei künftig immer die Nationalität von Verdächtigen nennen. Warum Innenminister Hagel auf eine bundesweit einheitliche Regelung drängt.

Von Diebstahl über Körperverletzung bis zum Mord: Künftig soll die Polizei in Baden-Württemberg die Nationalität von Verdächtigen in ihrer Pressearbeit aktiv und grundsätzlich nennen. Innenminister Manuel Hagel will die gemeinsame Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium ändern – und sich für eine bundesweit einheitliche Nennung der Staatsangehörigkeit einsetzen. «Dass in Baden-Württemberg für Straftäter das eine und in Berlin das andere gelten soll – das kann doch wirklich niemand verstehen», sagte der CDU-Politiker der «Bild», die zuerst über das Thema berichtete.

Bislang prüft die Polizei in Baden-Württemberg vor jeder Veröffentlichung, ob ein sachlich begründetes öffentliches Interesse an der Nennung der Staatsangehörigkeit besteht. Mal wird diese genannt, mal nicht, mal nur auf Rückfrage. Die abweichenden Handhabungen führten zu fehlendem Verständnis und Kritik in der Bevölkerung und bei den Medien, so Hagel. «Dieses Hin und Her hat jetzt ein Ende.»

Wenige Ausnahmen

Künftig soll die Nationalität grundsätzlich in polizeilichen Pressemitteilungen genannt werden. Ausnahmen soll es laut Innenministerium etwa nur noch geben, wenn Jugendschutz, laufende Ermittlungen oder die Gefahr einer Aufhebung der Anonymisierung eines Tatverdächtigen entgegenstehen.

Wer Vertrauen wolle, müsse auch Klartext reden, sagte Hagel. «Besonnen, sachlich, ohne ideologische Scheuklappen oder Polemik, aber vor allem – überall und für jeden gleich», so der Innenminister.

Auch in anderen Ländern wird die Nationalität genannt

Baden-Württemberg ist aber nicht das erste deutsche Bundesland, in dem die Polizei die Nationalität von Verdächtigen offensiver nennen soll als zuvor. Auch Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen nennen die Staatsangehörigkeit grundsätzlich, sofern nicht datenschutz- oder ermittlungstaktische Gründe dagegensprechen. Baden-Württemberg hatte sich bei der Innenministerkonferenz bereits für eine bundeseinheitliche Nennung eingesetzt.

Der Pressekodex des Deutschen Presserats sieht die Nennung von Nationalitäten bei der Berichterstattung über Straftaten nicht generell vor. In der Selbstverpflichtung von Medien heißt es, es sei darauf zu achten, dass die «Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt». Die Zugehörigkeit soll dem Pressekodex zufolge nur erwähnt werden, wenn es daran ein begründetes öffentliches Interesse gebe.

 

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