Nachrichten Probleme mit der Wertstofftonne: Stadt Karlsruhe reicht keine Beschwerde ein
Am 12. August 2024, entschied die Vergabekammer, dass die Stadt Karlsruhe die Firma Knettenbrech + Gurdulic (K+G) nicht mit der Erweiterung der Vollserviceleistungen bei der Wertstofftonnenleerung beauftragen darf. Dieser Beschluss wird akzeptiert.
Karlsruhe reicht keine Beschwerde ein
„Nach eingehender Prüfung des Beschlusses und unter Berücksichtigung der neueren Entwicklungen hat die Stadt sich gegen das Einlegen einer Beschwerde beim Oberlandesgericht entschieden“, teilt die Stadt Karlsruhe in einer Pressemeldung mit.
Der Auftrag sollte im Rahmen eines Vergabeverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an K+G vergeben werden. Die Stadt gehe davon aus, dass sowohl aus rechtlichen als auch tatsächlichen Gründen nur K+G diese Leistung erbringen könne. Die Vergabekammer folgte der Argumentation der Stadt für die Wahl dieser Verfahrensart nicht.
Ein Beschwerdeverfahren wäre mit Unwägbarkeiten verbunden, informiert die Stadt weiter. Zudem sei nicht mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen.
Weitere Minderleistungen durch K+G
Direkt nach Mitteilung der Vergabekammer hatte K+G angekündigt, bei verschlossenen Haus- und Hoftüren zukünftig nicht mehr zu klingeln. Aufgrund dieser und weiterer Minderleistungen durch K+G prüfe die Stadt derzeit die Einleitung rechtlicher Schritte gegen das Entsorgungsunternehmen.
Es sei vorgesehen, dass der Gemeinderat sich in seiner nächsten Sitzung am 24. September 2024, mit dem weiteren Vorgehen in Sachen Wertstoffabholung befasse, so die Stadt weiter.
Für Bürgerinnen & Bürger gilt weiterhin
- Der Behälterstandplatz aller Wertstofftonnen darf zum nächstmöglichen auf öffentlicher Fläche liegenden Halteplatz des Sammelfahrzeugs nicht mehr als 15 Meter entfernt sein.
- Die Transportwege müssen befestigt sein und dürfen keine Stufen und keine Steigungen von mehr als fünf Prozent haben.
- Haus- und Hoftüren geöffnet oder selbstständig zu öffnen sein, da bei Abholung bis auf weiteres durch K+G nicht geklingelt wird.
- Die Wertstofftonnen, die diesen Anforderungen an den Behälterstandplatz nicht entsprechen, sind rechtzeitig am Entleerungstag am Straßen- oder Gehwegrand oder an einer anderen entsprechenden Stelle bereitzustellen und nach der Abholung unverzüglich wieder an ihren Standplatz zurückzubringen.