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Rechtsanspruch ab September: Ganztagsbetreuung in der Grundschule – das muss man wissen

News Rechtsanspruch ab September: Ganztagsbetreuung in der Grundschule – das muss man wissen

Quelle: Uwe Anspach/dpa
dpa

Ab Herbst haben Erstklässler in Baden-Württemberg Anspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung pro Tag. Doch reicht das Angebot? Was Eltern zu Plätzen, Kosten und Ferien wissen sollten.

Für kleine Kinder ab einem Jahr gilt schon seit vielen Jahren: Wollen die Eltern einen Betreuungsplatz haben, dann muss das Kind auch einen bekommen. Seit 2013 gibt es einen entsprechenden Rechtsanspruch, den Eltern auch einklagen können.

Wechselte das Kind dann in die Grundschule, mussten sich die Eltern nach dem Unterrichtsende wieder selbst um die Betreuung ihrer Kinder kümmern – sofern es vor Ort keinen Hort oder andere Angebote gab. Nun greift bald auch dann ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Ab dem neuen Schuljahr, das in Baden-Württemberg Mitte September beginnt, müssen Kinder an Grundschulen, wenn die Eltern das wünschen, an fünf Tagen in der Woche mindestens acht Stunden lang betreut werden.

Für wen gilt das neue Angebot?

Zunächst erst einmal nur für die Erstklässler, die zum neuen Schuljahr eingeschult werden. In den vergangenen Jahren waren das immer ungefähr 110.000 Schüler. Der Anspruch wächst in den kommenden Jahren mit den Schülern mit, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder im Grundschulalter der Rechtsanspruch gilt. Es gibt aber keine Pflicht. Ob und wie lange die Kinder betreut werden, entscheiden die Eltern.

Gibt es genügend Plätze?

Laut Berechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft müssen in Baden-Württemberg bis 2029 mindestens 22.400 weitere Plätze in der Ganztagsbetreuung eingerichtet werden, um die voraussichtlichen Bedarfe der Eltern zu decken. Grundlage sind die Betreuungswünsche, die die Eltern 2024 geäußert hatten. Sollte der Wunsch der Eltern nach Betreuung noch ansteigen, müssten noch deutlich mehr Plätze geschaffen werden.

Wie das Verhältnis von Bedarf und Nachfrage im Land konkret aussieht, ist nicht ganz klar. Eine flächendeckende Erhebung gibt es laut Gemeindetag nicht. Die Rückmeldungen der Städte und Gemeinden seien sehr unterschiedlich. In manchen Kommunen reichten die bestehenden Angebote aus, um die Nachfrage zu decken, mancherorts zeichneten sich aber auch Engpässe ab.

Die Kommunen gehen davon aus, dass der Bedarf noch steigen dürfte. Die Erfahrung zeige, dass neue Rechtsansprüche häufig auch zusätzliche Nachfrage erzeugten, so der Sprecher des Gemeindetags.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Betreuung teilen sich Land und Kommunen. Im Herbst vergangenen Jahres hatten sich Land und Kommunen darauf verständigt, dass das Land 68 Prozent der Betriebskosten für die Betreuung übernimmt. Der Rest bleibt bei den Städten und Gemeinden hängen. Die können auch die Eltern mit Beiträgen an der Finanzierung beteiligen.

Was kostet das für Eltern?

Das hängt vom Wohnort ab und davon, wie das Ganztagsangebot aussieht. Gehen die Kinder auf eine Ganztagsschule, dann müssen Eltern für die Zeit des Unterrichts nichts extra zahlen, die Kosten trägt das Land. Nutzen die Eltern die kommunalen Angebote zur Betreuung nach dem Unterricht, dann können die Gemeinden Elternbeiträge erheben.

In Karlsruhe gilt etwa eine Modullösung. Eltern, die ihr Kind von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr betreut haben wollen, müssen dafür 150 Euro im Monat bezahlen. In Ulm kostet eine Betreuung von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr nach Angaben der Stadt 100 Euro pro Monat.

Wie sieht es mit den Ferien aus?

Der Rechtsanspruch gilt nach Angaben des Kultusministeriums auch in den Schulferien. Einzige Ausnahme: An 20 Werktagen im Jahr, also insgesamt vier Arbeitswochen, darf die Betreuung geschlossen sein. Wenn Eltern das wünschen, können sie die Betreuung auch nur in den Ferien in Anspruch nehmen. Auch dafür können die Kommunen Gebühren erheben. In Karlsruhe kostet eine Ferienwoche etwa 100 Euro.

Wird die Grundschule jetzt zur Ganztagsschule?

Nicht zwingend. Das entscheidet der Schulträger, in den meisten Fällen ist das die örtliche Kommune. Für die Träger ist die Umwandlung ihrer Grundschulen in Ganztagsgrundschulen aber eine Möglichkeit, sich etwas zu entlasten. Denn dauert der Unterricht an der Schule länger, müssen weniger kommunale Zusatzangebote gemacht werden, um die acht Stunden Betreuung sicherzustellen.

Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg nach Angaben des Kultusministeriums ab dem kommenden Schuljahr 1.080 Ganztagsgrundschulen. Damit wird an weniger als der Hälfte aller Grundschulen (rund 2.500) ganztags unterrichtet.

Wie häufig die Kinder an den Schulen jede Woche auch am Nachmittag unterrichtet werden, unterscheidet sich ebenfalls stark. Das Kultusministerium sieht Modelle von drei Tagen mit je sieben Stunden bis zu fünf Tagen je acht Stunden vor. Diese maximale Ausprägung hat aber laut Ministerium bisher keine einzige Schule gewählt.

Was mache ich, wenn ich keinen Platz bekomme?

Erhalten Kinder keinen Platz, können die Eltern zunächst Widerspruch einlegen. Wird der Rechtsanspruch weiterhin nicht erfüllt, ist eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Die Familien können so einen Platz einfordern oder Schadenersatzansprüche stellen, wenn sie Verdienstausfälle hinnehmen oder eine Betreuung bezahlen müssen.

 

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