Nachrichten Schwarzfahren in Karlsruhe: Verkehrsbetriebe beschließen Neuregelung
Wenn ein Fahrgast in Karlsruhe innerhalb von drei Jahren dreimal ohne einen gültigen Fahrschein angetroffen wurde, kam es zur Anzeige. Dieser bisherige strafantragsrelevante Zeitraum wurde nun von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt.
Neuregelung zum Schwarzfahren in Karlsruhe
Der Aufsichtsrat der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) hat in seiner jüngsten Sitzung eine Neuregelung zum Umgang mit dem Thema Schwarzfahren im Stadtgebiet beschlossen, das teilen die VBK in einer Pressemeldung vom 29. Juli 2024, mit.
Bisher erfolgte eine Anzeige wegen des Erschleichens von Leistungen, wenn ein Fahrgast innerhalb von drei Jahren dreimal ohne einen gültigen Fahrschein angetroffen wurde. Nun werde dieser strafantragsrelevante Zeitraum auf ein Jahr verkürzt.
Erhöhtes Beförderungsentgelt bleibt bestehen
Durch die Neuregelung bleibe der Straftatbestand zwar bestehen, dessen Verfolgung werde im Vergleich zur bisherigen Regelung aber gelockert, da beispielsweise zwei Schwarzfahrten bereits nach 12 Monaten wieder als verjährt gelten, erklären die VBK.
Die Regelung, dass jeder Fahrgast, der ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn kontrolliert wird, bei jedem Vergehen ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zu entrichten hat, bleibe bestehen.