News Stadt Karlsruhe verschärft Regeln für Betteln und Tierfütterung
In der letzten Gemeinderatssitzung 2025 wurde die Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung neu gefasst. Dabei wurden insbesondere zwei Bereiche angepasst: Für das Verbot der Fütterung von Tieren und für das Betteln wurden klarere Regelungen festgelegt.
Karlsruhe verschärft Regeln für Betteln und Tierfütterung
Wie die Stadt Karlsruhe informiert, ist das Bitten um Geld- oder Sachleistungen künftig untersagt, wenn es durch wiederholtes, aufdringliches oder aggressives Ansprechen von Personen erfolgt, in bedrängender oder einschüchternder Weise geschieht oder durch Festhalten beziehungsweise Zupfen an der Kleidung begleitet wird.
Zudem ist der Einsatz von Minderjährigen verboten, das Vortäuschen körperlicher Gebrechen untersagt, und das Weitergehen von Personen darf nicht verhindert werden, teilt die Stadt mit.
Das Ordnungsamt hatte ursprünglich vorgeschlagen, das Betteln in der stark frequentierten Fußgängerzone Kaiserstraße zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr vollständig zu verbieten. Dieser Vorschlag stieß jedoch auf Widerstand.
Auch bei der Wildtierfütterung gibt es Änderungen: Bislang bezog sich die Polizeiverordnung ausschließlich auf das Füttern von Tauben. Künftig dürfen Wildtiere auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Anlagen sowie in öffentlichen Einrichtungen nicht mehr gefüttert werden.
Dies betreffe insbesondere Tauben, Nutria, Waschbären, Marderhunde, Wildkaninchen, Rabenkrähen, Nilgänse, Kanadagänse sowie sonstige Wasservögel. Untersagt sei dabei nicht nur das direkte Füttern, sondern auch das Auslegen von Futter.
Verstöße gegen die Verordnung können mit einer Geldbuße von mindestens fünf und höchstens 5.000 Euro geahndet werden.