KVV informiert
Taxi & MyShuttle: Karlsruher Bedarfsverkehre fahren nach Pfingsten wieder

KVV informiert Taxi & MyShuttle: Karlsruher Bedarfsverkehre fahren nach Pfingsten wieder

Quelle: Pixabay

Die Bedarfsverkehre in der Region nehmen nach Pfingsten, genauer ab Dienstag, den 2. Juni 2020, wieder ihren Betrieb auf. Sie waren in den vergangenen Wochen aufgrund der Corona-Pandemie und den Einschränkungen des öffentlichen Lebens ausgesetzt worden.

Bedarfsverkehre starten nach Pfingsten wieder

In den vergangenen Wochen wurden die Bedarfsverkehre der Region aufgrund der Corona-Pandemie und den Einschränkungen des öffentlichen Lebens ausgesetzt – doch nun nehmen sie ab Dienstag, den 2. Juni 2020 wieder ihren Betrieb auf. Im rechtsrheinischen KVV-Verbundgebiet fahren somit ab Dienstag nach Pfingsten ab den frühen Morgenstunden auf Bestellung wieder die Anruflinientaxis (ALT). In Rastatt sind zudem wieder die Anrufsammeltaxis unterwegs.

 

„MyShuttle“ im Landkreis Karlsruhe in Betrieb

Ebenfalls werden die On-Demand-Verkehre von „MyShuttle“ im Landkreis Karlsruhe wieder am 2. Juni den Betrieb aufnehmen. Die Fahrgäste in Ettlingen können sich außerdem dann über ein erweitertes Bediengebiet freuen, denn „MyShuttle“ ist dann auch in den Stadtteilen Ettlingenweier und Spessart verfügbar. Neu ausgerollt wird das On-Demand-Angebot zudem in der Albtalgemeinde Marxzell, informieren die KVV in einer Pressemitteilung.

Dort soll durch die Einrichtung von vier WLAN-Hotspots auch die benötigte Netzabdeckung für die Bestellung der Shuttle-Fahrzeuge gewährleistet werden. Der Landkreis Karlsruhe hat hierfür ein entsprechendes Konzept aufgesetzt, das nun bald realisiert werden soll. Ebenfalls stehen die „MyShuttle-Busse“ wie gewohnt auch in Dettenheim und Graben-Neudorf im nördlichen Landkreis auf Abruf bereit.

 

Nightliner in Karlsruhe bleibt noch ausgesetzt

Die Nightliner-Verkehre in Karlsruhe bleiben dagegen noch weiter ausgesetzt, da Diskotheken und Clubs in Baden-Württemberg aufgrund der Corona-Beschränkungen immer noch geschlossen bleiben müssen.

 

Umfangreiches Hygiene- & Infektionsschutzkonzept

Für den Betrieb der Bedarfsverkehre wurde ein umfangreiches Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für die Fahrgäste und das Fahrpersonal erarbeitet, erklärt der KVV. So gilt in den Fahrzeugen wie im gesamten ÖPNV eine Maskenpflicht. Der Fahrgastraum wird mit einer Scheibe oder Folie vom Fahrer abgetrennt. Außerdem ist die Zahl der Fahrgäste begrenzt: In den „MyShuttle“-Fahrzeugen – hier kommen achtsitzige Mini-Busse zum Einsatz – dürfen maximal zwei Personen auf der hinteren Sitzbank Platz nehmen, ein Ride-Pooling mit anderen Fahrgästen findet ebenfalls aktuell nicht statt. In den etwas kleineren AST- und ALT-Fahrzeugen wird allerdings nur ein Fahrgast pro Fahrt befördert – allerdings sind Familien von der Personenbegrenzung ausgenommen.

Ob bei den AST- und ALT-Verkehren die zusätzlich buchbare Fahrt bis zur Haustür erfolgen kann, entscheidet der zuständige Taxi-Unternehmer in Absprache mit den Kunden vor Ort. Aufgrund des angepassten Betriebskonzepts wird dies leider nicht immer möglich sein, informiert der KVV. Zudem werden Fahrgäste gebeten, den Komfortzuschlag für die Beförderung bis zu Haustür möglichst passend parat zu haben.

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