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Tierschützer erwarten längere Jagd auf Hornisgrinde-Wolf

News Tierschützer erwarten längere Jagd auf Hornisgrinde-Wolf

Quelle: Bernd Weißbrod/dpa
dpa

Noch suchen die Jäger erfolglos nach dem Hornisgrinde-Wolf. Tierschutzverbände halten eine Verlängerung der Jagd für wahrscheinlich. Entscheiden muss das Umweltministerium. Zumindest zunächst.

Im langen Streit um einen zutraulichen Wolf im Nordschwarzwald muss das baden-württembergische Umweltministerium in den kommenden Tagen über eine längere Abschussfrist entscheiden. Die großen Natur- und Tierschutzverbände sehen nach eigenen Angaben bislang keinen Grund, die professionelle Jagd auf das Tier mit Ablauf der laufenden Genehmigung am 10. März einzustellen.

«Ich gehe davon aus, dass die Abschussgenehmigung verlängert wird, wenn der Wolf nicht in der gegebenen Zeit geschossen wird», sagte Johannes Enssle, der Landesvorsitzende des Naturschutzbunds (Nabu). Das sei gerechtfertigt. «Warum sollte sich die Situation verändert haben?»

BUND: Datum ändert nichts am Verhalten

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (Bund) hat keine Zweifel daran, dass die vom Umweltministerium entsandten professionellen Jäger auch nach dem 10. März unterwegs sein werden, sollte der Wolf nicht zuvor erlegt werden. «Dann muss man auch konsequent dabei bleiben», sagte Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland). «Das Datum ändert am Verhalten erstmal gar nichts. Die Situation hat sich ja nicht verändert.»

Bislang ist nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums noch nicht entschieden worden, ob bei einem Misserfolg der Jäger über die Ranzzeit hinaus ein Abschuss beantragt wird. Die Genehmigung beruht auch darauf: Denn in der Ranzzeit sucht der Hornisgrinde-Wolf ein Weibchen und kann sich daher – wie auf der Hornisgrinde – stärker den Menschen nähern.

Noch kein Treffer durch die Jäger vermeldet

Seit eineinhalb Wochen sind professionelle Jäger im Nationalpark auf der Suche nach dem Wolf. Zuvor hatten zwei Gerichte die Genehmigung des Umweltministeriums zum Abschuss für rechtmäßig erklärt.

Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eigentlich streng geschützt. Es ist verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Nur im Einzelfall sind Ausnahmen von diesen Verboten möglich. Künftig soll der Wolf aber ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Damit geht auch im Land die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement an das Agrarressort von Minister Peter Hauk (CDU) über. Per Verordnung hat dieser den Wolf bereits Ende des Jahres vorsorglich ins Jagdrecht überstellt.

Ausnahmeerlaubnis wegen Wolfstourismus

Das Umweltministerium hatte den Abschuss im Januar genehmigt und damit begründet, dass sich «GW2672m» mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert habe. Seit Anfang 2024 seien mehr als 180 Sichtungen des Hornisgrinde-Wolfs gemeldet worden, heißt es in der Ausnahmegenehmigung.

 

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