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Urteil am Landgericht Karlsruhe: Mord nach Familienstreit – Haftstrafen für Ehepaar

News Urteil am Landgericht Karlsruhe: Mord nach Familienstreit – Haftstrafen für Ehepaar

Quelle: Uwe Anspach/dpa
dpa

Die Beziehung ihrer Kinder ist gescheitert. Die Eltern der Frau sehen die Schuld beim Schwiegervater. Der Streit endet brutal und blutig im Wald. Nun hat das Landgericht sein Urteil gesprochen.

«Größtenteils erlogen», «an den Haaren herbeigezogen» und «Unsinn»: Wichtige Teile im Geständnis glaubt das Karlsruher Landgericht dem Angeklagten nicht – und verurteilt den Mann wegen Mordes am Schwiegervater seiner Tochter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Ehefrau spricht es wegen Beihilfe schuldig, sie soll sechs Jahre in Haft. Doch das letzte Wort ist in dem Verfahren noch nicht gesprochen.

Richter: Opfer starb bei Gewaltorgie

Hintergrund ist ein eskalierter Streit um die Trennung der Kinder. Vor fast genau einem Jahr, am 1. Februar 2024, hatten die beiden Deutschen den Ermittlungen zufolge das Opfer in einen Wald in Pfinztal östlich von Karlsruhe gelockt. Der Mann machte den 63-Jährigen demzufolge zunächst mit Pfefferspray kampfunfähig und attackierte ihn dann massiv mit einem Messer.

46 Stich- und Schnittwunden führten schließlich zum Tod. Der Vorsitzende Richter Fernando Sanchez-Hermosilla spricht in der fast anderthalbstündigen Urteilsbegründung von einer Gewaltorgie.

Das Paar habe den Schwiegervater der Tochter für die gescheiterte Beziehung der Kinder verantwortlich gemacht und beschlossen, dass der Mann sterben müsse. «Davon ist die Kammer überzeugt», sagt Sanchez-Hermosilla.

Während der Ausführungen folgt vor allem die türkischstämmige Angeklagte den Worten ihres Dolmetschers, atmet mehrmals tief ein, wischt sich mit einem Taschentuch über die Augen. Ihr Mann sitzt mit gesenktem Kopf stoisch da.

Waffenkauf und Geheimhandy

Kurz vor der Tat habe der heute 52-jährige Angeklagte in einem Waffengeschäft ein Einhandmesser und Tierabwehrspray gekauft, sagt Sanchez-Hermosilla. Über ein spezielles Geheimhandy – um keine digitalen Spuren zu hinterlassen – habe die 45 Jahre alte Ehefrau sich mit dem späteren Opfer verabredet.

Der 63-Jährige habe nicht mit einem Angriff gerechnet, sondern sich wohl in Erwartung eines Gesprächs auf den Rücksitz seines Autos gesetzt, sagt der Richter. Dadurch sei er in seinen Möglichkeiten der Verteidigung eingeschränkt gewesen. Das Gericht geht von Heimtücke als Mordmerkmal aus.

Unter der Wucht der Stiche sei das Opfer zusammengebrochen und an Ort und Stelle verblutet und an einer Lungenverletzung gestorben, sagt der Richter. Nach der Tat hätten die Angeklagten das Tatwerkzeug auf der Fahrt nach Hause weggeschmissen und das Auto an einer Tankstelle gereinigt.

Gericht wertet Einlassung als «erlogene Schutzbehauptung»

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt im Dezember die Tat gestanden und die ganze Schuld auf sich genommen. In einer Erklärung, die sein Anwalt vor Gericht verlas, sagte der Mann, er habe schwer gesündigt. «Ich war wie von Sinnen.» Er habe den Vater seines Schwiegersohns getötet, weil er von diesem bei einem Treffen im Wald bedroht und angriffen worden sei.

Dem folgte das Gericht nicht und erachtet die Darstellung als «erlogene Schutzbehauptung». In seiner 14-seitigen schriftlichen Einlassung versuche der Angeklagte, Indizien und Beweise anders zu deuten als die Staatsanwaltschaft, sagte Sanchez-Hermosilla. Detailliert listet der Richter in der Urteilsbegründung jene Punkte auf, die die Kammer als widerlegt ansieht.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Anwälte der Angeklagten kündigen an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Dann muss sich der Bundesgerichtshof damit befassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers für beide Angeklagte lebenslange Freiheitsstrafen gefordert. Dem habe sich der Sohn des Opfers als Nebenkläger angeschlossen. Die Verteidigung des Mannes habe wegen Totschlags in einem minder schweren Fall eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert, die der Ehefrau auf Freispruch plädiert.

Bei Ausreiseversuch festgenommen

Ein Spaziergänger hatte die Leiche vergangenes Jahr im Wald entdeckt. Rund zwei Wochen später wurde das Paar am Flughafen Straßburg festgenommen, als es laut dem Richter mit den jüngsten Kindern in die Türkei ausreisen wollte.

Die Tochter hatte sich im November 2023 nach kurzer Ehe von dem Sohn des Getöteten getrennt. Dieser hatte vor Gericht gesagt, in der jungen Ehe habe es früh Streit und auch gegenseitige Handgreiflichkeiten gegeben. Besonders ihre Mutter und sein Vater hätten gewollt, dass sie wieder zusammenkämen.

 

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