News aus der Fächerstadt
Verstoß gegen Tierschutzgesetz: Hundewelpen im Gepäckabteil von Reisebus transportiert

News aus der Fächerstadt Verstoß gegen Tierschutzgesetz: Hundewelpen im Gepäckabteil von Reisebus transportiert

Quelle: Stadt Karlsruhe

Wie die Stadt Karlsruhe mitteilt, wurde die Abteilung für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Ende Juni 2023, von einer Passagierin aus einem Reisebus darüber informiert, dass sich sechs Hundewelpen in zwei kleinen Boxen im Gepäckabteil befanden.

Sechs Hundewelpen in zwei kleinen Boxen

Ende Juni erreichte die Abteilung für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen der Anruf einer Passagierin aus einem Reisebus. Der Bus, welcher ursprünglich von Südeuropa über Süddeutschland auf dem Weg nach Karlsruhe war, befand sich kurz vor seinem Zielort.

Die Passagierin hatte bereits mehrere Versuche gestartet, verschiedene Behörden darüber zu informieren, dass sich seit Beginn der Fahrt sechs Hundewelpen in zwei kleinen Boxen im Gepäckabteil befanden. Sie konnte hören, dass die Hunde, die im Gepäckraum unterhalb des Fahrgastraumes saßen, heulten und winselten.

 

Behörde am Zielort wurde informiert

Zwei Kollegen der Veterinärabteilung des Ordnungsamtes fuhren unmittelbar nach dem Telefonat zum Hauptbahnhof Karlsruhe. Dort konnte aber nur noch die Anruferin angetroffen werden. Der Bus war fünf Minuten zuvor angekommen und die Boxen mit den Hunden waren bereits in einen Pkw umgeladen worden, der das Gelände schon verlassen hatte.

Die Hinweisgeberin hatte Bilder der Hunde und der Kfz-Nummern von Bus und PKW angefertigt, sodass die zuständige Behörde am voraussichtlichen Zielort der Welpen informiert werden konnte.

 

Schwerer Verstoß gegen Tierschutzgesetz

Der Transport von über zehn Stunden in einem schlecht oder gar unzureichend belüfteten Gepäckabteil ohne Licht und bei viel zu wenig Platz stellt einen schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Die sechs Hundewelpen waren während des mehrstündigen Transportes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erheblichen Leiden ausgesetzt. In solchen Fällen wird eine Strafanzeige gestellt und durch die Staatsanwaltschaft geprüft, ob eine Straftat vorliegt.

Durch die Zivilcourage der Passagierin, die in Eigeninitiative alle wichtigen Informationen gesammelt und der Behörde zur Verfügung gestellt hat, kann dieser Fall nachverfolgt und zur Anzeige gebracht werden.

 

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