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Verwaltungsgerichtshof bestätigt Einlagerung von Atommüll in Philippsburg

News Verwaltungsgerichtshof bestätigt Einlagerung von Atommüll in Philippsburg

Quelle: René Priebe/dpa
dpa

Trotz massiver Stahlwände und bestandener Explosionstests: Warum Kritiker den Schutz vor Terror und Sabotage in Philippsburg für unzureichend halten. Und was die Verwaltungsgerichtshof-Entscheidung nun bedeutet.

Mehr als ein Jahr nach einem Castor-Transport hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Einlagerung von Behältern mit hochradioaktiven Abfällen im staatlichen Zwischenlager in Philippsburg abgesegnet. Im Hauptsacheverfahren wies der 10. Senat des VGH in Mannheim Klagen unter anderem der Stadt Philippsburg gegen Änderungsgenehmigungen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ab.

Eine Begründung des Urteils lag zunächst nicht vor. Damit wird erst in einigen Wochen gerechnet. Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen können sich die Beteiligten mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wenden. (Az. 10 S 1314/24)

 

Gefahr wie Terrorangriffe nicht ausreichend berücksichtigt

Kurz vor dem Transport von vier Behältern mit Atommüll aus dem französischen La Hague nach Philippsburg nördlich von Karlsruhe Ende 2024 hatte der VGH Eilanträge dazu abgelehnt. Mit der Genehmigung des Transports würden keine irreversiblen Tatsachen geschaffen, hieß es: Denn eine Auslagerung der Behälter im Fall eines Erfolgs im Hauptsacheverfahren sei jederzeit möglich.

In den Castoren sind Abfälle, die in Frankreich bei der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente aus Atomkraftwerken entstanden waren. Deutschland ist gegenüber Frankreich völkerrechtlich zur Rücknahme verpflichtet gewesen.

Die Kläger hatten insbesondere geltend gemacht, dass es im Rahmen der Aufbewahrung der Kernbrennstoffe Ereignisse geben könne, bei denen Radioaktivität freigesetzt werden könne in einer Konzentration, die über den maßgeblichen Richtwerten liegen würden. Dabei geht es ihnen auch vor dem Hintergrund der verschärften Sicherheitslage zum Beispiel um Angriffe mit neuen militärischen Waffen, Terror- oder Sabotageakte. Solche Szenarien seien bei der damaligen Genehmigung nicht ausreichend berücksichtigt worden.

 

Behälter haben Explosionstests bestanden

Im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg sind 106 Plätze belegt. Es sollen keine weiteren Behälter hinzukommen. Die Genehmigung nach dem Atomgesetz für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen ist bis 2047 befristet – 40 Jahre nach der Einlagerung des ersten Behälters. Weil es bislang aber kein Endlager für deutschen hochradioaktiven Atommüll gibt, wird der Standort nach Einschätzung von Fachleuten vermutlich länger betrieben werden müssen.

Die 2024 eingelagerten Castor-Behälter vom Typ HAW28M sind laut der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung aus Gussmetall. Die Wände haben eine Stärke von rund 40 Zentimetern. Ein System aus massiven Stahl­deckeln soll die radioaktiven Inhalte sicher umschließen. Die von ihnen ausgehende Wärme werde unter anderem über sogenannte Kühlrippen nach außen abgeführt.

Die Behälter haben Fall- und Feuertests bestanden sowie die Explosion eines gefüllten Tank­wagens mit Flüssiggas direkt daneben. Der Behälter sei einige Meter weit geflogen und ins Erdreich eingeschlagen, aber dicht geblieben.

Philippsburg war ab 1979 vier Jahrzehnte Kernkraftstandort. Die beiden dortigen Reaktoren werden seit 2017 beziehungsweise 2020 zurückgebaut. Das Brennelemente-Zwischenlager befindet sich auf dem Betriebsgelände des AKW, das einen Schienenanschluss hat. Seit 2007 ist das Lager in Betrieb und hat Platz für 152 Behälterstellplätze. Zudem liege Philippsburg nahe an der französischen Grenze, erklärte Michels von der EnBW.

 

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