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Drei Jahre Haft nach tödlichem Autorennen in Bretten

News Drei Jahre Haft nach tödlichem Autorennen in Bretten

Quelle: Uli Deck/dpa
dpa

Ein junger Mann rast ohne Führerschein über eine Bundesstraße und filmt sich dabei für Posts auf Social Media. Ein Mann bezahlt das mit dem Leben. Nun wurde der Autofahrer verurteilt.

Unter Drogen und ohne Führerschein raste ein 23-Jähriger über eine Bundesstraße, filmte sich dabei für Social Media und fuhr einen anderen Mann tot. Nun hat das Amtsgericht Bruchsal den Mann wegen eines verbotenen Autorennens zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der Angeklagte sei viel zu schnell gefahren – und das nicht zum ersten Mal, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Ein Mensch habe sein Leben verloren und ein anderer, der Beifahrer des 23-Jährigen, sei schwer verletzt worden. Auch sei der Angeklagte schon früher wegen Drogenbesitzes und des Fahrens ohne Führerschein auffällig gewesen, was strafverschärfend hinzukomme. Sein Geständnis sei dem Mann jedoch zugutezuhalten.

«Tiefe Reue» des Angeklagten

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe über seinen Verteidiger gleich zum Prozessauftakt vollumfänglich eingeräumt. Er empfinde tiefe und aufrichtige Reue und ihm sei bewusst, dass er das von ihm verursachte Leid nicht wiedergutmachen könne, hieß es in der von seinem Anwalt verlesenen Erklärung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert und der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten plädiert. «Wenn ich das Geschehen ungeschehen machen könnte, ich würde es sofort tun», sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort und entschuldigte sich bei den Angehörigen des 46 Jahre alten Unfallopfers.

Vater von drei Kindern stirbt

Der Mann hatte unter Einfluss von Kokain in einer Kurve die Kontrolle über seinen Wagen verloren. Zuvor hatte er den Tacho und sich selbst mit dem Handy gefilmt. Dann geriet er auf die Gegenspur und raste frontal in ein entgegenkommendes Fahrzeug. Dessen Fahrer starb noch vor Ort. Die Ex-Frau des Unfallopfers, die gleichzeitig die drei Kinder als Nebenklägerin vertrat, brach während ihres Plädoyers in Tränen aus. Das Leben ihrer Familie sei ruiniert.

Verteidiger verliest Geständnis

Selber wollte sich der 23-Jährige während der Verhandlung nicht zur Sache einlassen – nicht aber, weil er die Aussage verweigern wolle, wie der Verteidiger betonte. Er leide vielmehr unter Gedächtnisstörungen und könne sich an den Unfall kaum erinnern. Er wolle nicht mit vagen oder spekulativen Aussagen den Prozess erschweren oder die bisherige Beweisaufnahme infrage stellen. Dem Prozess folgte der junge Mann sichtlich niedergeschlagen.

Vor der Fahrt Kokain konsumiert – Streife nahm Verfolgung auf

Vor der verhängnisvollen Fahrt hatte der 23-Jährige Kokain konsumiert. Einer Streife war in der Unfallnacht seine halsbrecherische Fahrweise aufgefallen und sie verfolgte das Auto, um den Fahrer zu kontrollieren. Unklar blieb, ob der 23-Jährige den Polizeiwagen trotz Blaulicht überhaupt wahrgenommen hatte. Laut Gutachter fuhr er mit mindestens 154 Stundenkilometern – erlaubt waren 70. Der Unfall sei wegen der hohen Geschwindigkeit unausweichlich gewesen.

Die beiden Polizeibeamten, die den Fahrer damals verfolgten, mussten den tödlichen Zusammenstoß mit ansehen. Sie gaben an, bis heute unter den traumatischen Ereignissen zu leiden. Die Polizistin war eine Zeit lang dienstunfähig und ihr Kollege einige Zeit krankgeschrieben. Auch der Beifahrer des 23-Jährigen leidet bis heute. «Ey, chill‘!», habe er seinem Kumpel kurz vor der Kollision mit dem 46-Jährigen noch zugerufen. Da war es schon zu spät.

 

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