Weitere Tiere verstorben
Vogelgrippe bestätigt: Zoologischer Stadtgarten muss geschlossen werden

Weitere Tiere verstorben Vogelgrippe bestätigt: Zoologischer Stadtgarten muss geschlossen werden

Quelle: Zoo Karlsruhe

Um eine Verschleppung der „hochpathogenen aviären Influenza“ innerhalb des Zoologischen Stadtgartens in Karlsruhe zu verhindern, schließt die Einrichtung ab Freitag, 04. Februar 2022, vorübergehend ihre Tore, darüber informiert die Stadt Karlsruhe.

Vogelgrippe in Karlsruhe: Weitere Tiere sind verstorben

Nachdem bei einem Graureiher in der Karlsruher Günther-Klotz-Anlage die als Geflügelpest oder auch Vogelgrippe bekannte Krankheit bestätigt wurde, steht nun fest, dass auch verstorbene Tiere im Karlsruher Zoo mit dem Virus infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hatte heute zunächst drei Verdachtsfälle – zwei Hawaiigänse und ein Pelikan – bestätigt.

Zwischenzeitlich sind weitere Tiere verstorben. Dabei handelt es sich um zwei weitere Pelikane aus der im Zoo gehaltenen Gruppe. Zudem wurden zwei Wildvögel, die sich auf dem Gelände des Zoos aufgehalten hatten, ebenfalls tot aufgefunden.

 

Karlsruher Zoo muss vorübergehend geschlossen werden

Da das Virus über kontaminierte Schuhe, Kleidung und über Gegenstände weiter verbreitet werden könnte, dürfen sich zunächst keine Zoogäste auf dem Gelände aufhalten. Der Zoo hat bereits epidemiologische Einheiten seiner Vögel gebildet, die nun in enger Absprache mit den Amtsveterinären von den Zootierärzten beprobt werden können.

Wer bereits Karten für einen Zoobesuch in den kommenden Tagen erworben hat, kann sich per E-Mail unter besucherservice@zoo.karlsruhe.de melden. Die Tickets werden dann zurückerstattet oder auf einen späteren Besuch umgebucht.

 

Weitere Informationen zur Geflügelpest

Zum Hintergrund: Beim Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest liegt die oberste Priorität in der Verhinderung der Verschleppung des Virus in Wirtschaftsgeflügelbestände und private Geflügelhaltungen, um die mit den daraus folgenden Restriktionen verbundenen hohen wirtschaftlichen Schäden für die Geflügelwirtschaft zu verhindern.

Die erforderlichen Maßnahmen basieren auf Rechtsverordnungen der EU und des Bundes.

 

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