Allgemeinverfügung erlassen Waldbrandgefahr: Grill- & Feuerstellen im Landkreis Karlsruhe gesperrt
Der Landkreis Karlsruhe erlässt, wegen erhöhter Waldbrandgefahr, eine Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen. Die Benutzung von Grill- und Feuerstellen in den Karlsruher Wäldern, einschließlich mitgebrachter Grills, ist untersagt.
Sperrung der Grill- und Feuerstellen
Im Landkreis Karlsruhe besteht, aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen, derzeit eine hohe Waldbrandgefahr, wird in einer Pressemeldung vom 16. Juni 2023, erklärt.
Daher hat das Kreisforstamt eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Benutzung von Grill- und Feuerstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills ausdrücklich untersagt.
Generelles Rauchverbot in Wäldern
Die Gültigkeit dieser Verfügung erstrecke sich auf den gesamten Landkreis Karlsruhe bis zu ihrem Widerruf durch die untere Forstbehörde. Die Nutzung der Plätze ohne Feuermachen bleibt allerdings weiterhin erlaubt.
Wichtig sei ebenfalls, das generelle Rauchverbot im Wald im Zeitraum März bis einschließlich Oktober zu beachten. Das Rauch- und Grillverbot soll in den nächsten Tagen verstärkt überwacht und bei Verstößen geahndet werden.
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