News aus Baden-Württemberg
Wegen Urlaubs: Kein Schutzstatus für ukrainische Familie in Karlsruhe

News aus Baden-Württemberg Wegen Urlaubs: Kein Schutzstatus für ukrainische Familie in Karlsruhe

Quelle: Petr David Josek
dpa

Einer ukrainischen Flüchtlingsfamilie wird im Landkreis Karlsruhe der vorübergehende Schutzstatus verwehrt, weil sie während des russischen Angriffs auf ihre Heimat in Ägypten Urlaub gemacht hat – und deshalb aus einem Drittland außerhalb der EU eingereist ist.

Der baden-württembergische Flüchtlingsrat kritisierte in einer Mitteilung vom Mittwoch, dass die Ausländerbehörde des Landkreises Karlsruhe der Familie jegliche Sozialleistungen verweigere, weil diese zum Zeitpunkt von Russlands Invasion zufällig im Urlaub in Ägypten war. Die Familie aus der Stadt Charkiw in der Ostukraine müsse nun Asylanträge stellen – obwohl die politisch Verantwortlichen von Bund und Ländern beteuerten, dass Menschen aus der Ukraine keine Asylanträge in Deutschland stellen müssen.

«Ganz offensichtlich ist diese Familie in eine Regelungslücke gefallen, die schleunigst von den politisch Verantwortlichen zu schließen ist», kritisierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats. «Kann es sein, dass die Wahl des Urlaubslandes darüber entscheidet, ob man Schutz erhält, wenn im Heimatland ein Krieg ausbricht?» Die politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene müssten schnell klarstellen, dass der vorübergehende Schutz für alle gelte, die zum Zeitpunkt der russischen Invasion ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten – auch wenn sie vorübergehend außer Landes waren.

«Aufgrund der Einreise aus einem Drittland außerhalb der EU fällt die Familie nicht unter die Sonderregeln, die für Geflüchtete aus der Ukraine gelten», teilte das zuständige Landratsamt mit. Deshalb könne das Land weder Leistungen auszahlen noch eine Arbeitserlaubnis erteilen. Es sei nachvollziehbar, wenn diese Entscheidung «als wenig sachgerecht» angesehen werde, räumte das Amt ein. Man unterstütze die Familie aber dabei, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Lösung zu finden, bei der sie keinen Asylantrag stellen müsse. Die Frage, ob Personen trotz der Einreise aus einem Drittland außerhalb der EU als Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine angesehen werden können, werde auf Ebene des Bundesinnenministeriums noch geprüft.

Die sogenannte EU-Massenzustromrichtlinie bietet ukrainischen Flüchtlingen seit Anfang März eigentlich schnellen Zugang zu verschiedenen Bereichen des Lebens im Aufnahmeland. Sie bekommen ohne langwieriges Asylverfahren sofort Leistungen wie eine medizinische Grundversorgung oder Sozialleistungen.

 

Weitere Nachrichten

Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg sinkt leicht

Die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg ist leicht gesunken. Besonders für junge Menschen bleibt die Lage angespannt.

Neue Doppelstockzüge in Baden-Württemberg kommen erst 2028

156 neue Züge hat der Südwesten bestellt, doch Produktionsprobleme und das Zulassungsverfahren bremsen Alstom aus. Der Hersteller arbeitet an einem Ersatzkonzept – was ist bisher bekannt?

Unfall auf B3 in Ettlingen: Motorradfahrer lebensgefährlich verletzt

Eine Autofahrerin wendet auf der Bundesstraße dort, wo sie es nicht dürfte. In der Folge prallt ein Motorradfahrer gegen ihren Wagen.

Vorfall in Tiefgarage: Frau mit Stichverletzung in Klinik – Unbekannter gesucht

Eine 55-Jährige ist in Karlsruhe in einer Hotel-Tiefgarage durch einen Stich schwer verletzt worden. Die Frau betrat nach derzeitigem Kenntnisstand die Tiefgarage in der Fautenbruchstraße, über ein Treppenhaus, teilte die Polizei mit.

DRK ruft zum Blutspenden auf: Darum sind Blutreserven im Südwesten knapp

Beim Blutspenden zählt derzeit jeder Tropfen: In Baden-Württemberg sind die Vorräte knapp. Erkältungen und Herbstferien verschärfen den Engpass - und die nächste Belastungsprobe steht schon bevor.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.