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„Weihnachtsfrieden“: Finanzämter im Land zeigen Gnade

News „Weihnachtsfrieden“: Finanzämter im Land zeigen Gnade

Quelle: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn
dpa

Keine Betriebsprüfungen, kein Zwangsgeld: Der «Weihnachtsfrieden» soll Steuerschuldnern eine Atempause bringen. Warum es trotzdem Ausnahmen gibt – und welche.

Alle Jahre wieder drückt der Fiskus ein Auge zu: Zum Jahresausklang setzen die Finanzämter in Baden-Württemberg wieder den «Weihnachtsfrieden» um. Zwischen dem 23. Dezember und dem 4. Januar wird es zum Beispiel keine Vollstreckungen oder neue Betriebsprüfungen geben, wie das Finanzministerium mitteilte.

Die Steuerverwaltung werde auch darauf verzichten, Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, Mahnungen zu schicken und Verfahren einzuleiten, bestätigte ein Sprecher. Auch Vorladungen sowie die Bekanntgabe und Einleitung von Bußgeld- beziehungsweise Strafverfahren fallen in dieser Zeit weg.

«Die Steuerverwaltung wird auch dieses Jahr wieder in der Weihnachtspause auf Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen verzichten», sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). «Das ist gute Tradition und trägt dem besonderen Charakter der Weihnachtszeit Rechnung.»

 

Frieden kann gebrochen werden

Der Weihnachtsfrieden hat im Südwesten und anderen Bundesländern seit Jahren Tradition. Aber nicht alle Steuerschuldner können sich über die Weihnachtstage zurücklehnen. Von der Pause unberührt bleiben laut Ministerium Maßnahmen, die aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig sind. Wenn ein rasches Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich sei, etwa um wegen drohender Verjährung Steuerausfälle zu vermeiden, müssten die Ämter handeln, teilte das Ministerium mit.

Steuerbescheide werden übrigens mitunter weiterhin verschickt – damit unter anderem Steuererstattungen zügig ausgezahlt werden können und finanzielle Entlastungen rechtzeitig ankommen.

 

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