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Blick in die Geschichte: Wie Karlsruhe zur „Residenz des Rechts“ wurde

Nachrichten Blick in die Geschichte: Wie Karlsruhe zur „Residenz des Rechts“ wurde

Quelle: Uli Deck/dpa
dpa

Kaum ein anderer Ort steht so für die deutsche Justiz wie Karlsruhe. Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht und Bundesanwaltschaft haben hier ihren festen Sitz. Wie kam es dazu?

Wenn in Deutschland wichtige Gerichtsentscheidungen fallen, blickt die juristische Welt oft «nach Karlsruhe». Die Stadt ist zum Synonym der Institutionen geworden, die seit knapp 75 Jahren in ihr zu Hause sind. Hier wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes, der Bundesgerichtshof (BGH) prägt als letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren die Rechtssprechung, und die Bundesanwaltschaft klärt Fälle von Terrorismus oder Spionage auf und bringt sie zur Anklage.

Seit ihrer Gründung am 1. Oktober 1950 sitzen BGH und Bundesanwaltschaft in der Fächerstadt. Aber warum dort? Das habe vor allem pragmatische Gründe gehabt, sagt Detlev Fischer. Er war von 2005 bis 2015 Richter am BGH und leitet das Rechtshistorische Museum im Bibliotheksgebäude des Gerichts.

 

Suche nach Kultur und Wohnraum

Nach dem Zweiten Weltkrieg habe die junge Bundesrepublik eine neue Gerichtsspitze gebraucht, sagt Fischer im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Der traditionsreiche Standort Leipzig, wo das Reichsgericht zuvor über Jahrzehnte seinen Sitz hatte, lag nun in der DDR und sei deshalb ausgeschieden.

«Ganz Westdeutschland stand zur Wahl und es haben sich viele Städte beworben», sagt Fischer. Die Politik habe dabei verschiedene Anforderungen gestellt: So solle die Stadt ähnlich zum Vorgänger Leipzig eine gewisse kulturelle Bedeutung mitbringen. Außerdem müsse genügend Wohnraum für die Richterschaft und sonstige Mitarbeitende zur Verfügung stehen – «was natürlich schwierig war im zerstörten Nachkriegs-Deutschland», so Fischer.

 

Köln war Adenauers Favorit

Lange galt Köln demnach als Favorit – nicht zuletzt, weil es dort schon ein oberstes Gericht für die britische Besatzungszone gab. Auch Kanzler Konrad Adenauer (CDU) habe sich für seine frühere Heimatstadt eingesetzt. Doch der damalige Justizminister und gebürtige Franke Thomas Dehler (FDP) wollte den Gerichtssitz bewusst nach Süddeutschland verlagern, sagt Fischer. Schließlich entschied sich der Bundestag 1950 gegen Köln und für Karlsruhe.

«Damit war der erste große Stein für die „Residenz des Rechts“ in Karlsruhe gelegt», sagt Fischer. Die Bundesanwaltschaft zog als Staatsanwaltschaft des Bundes mit. Ein Jahr später folgte das Bundesverfassungsgericht. Dabei spielten Fischer zufolge auch die Kosten eine entscheidende Rolle. Man habe gedacht, BGH und Verfassungsgericht könnten sich etwa eine Verwaltung oder eine Bibliothek teilen. Ein weiterer Punkt war demnach die Vorgabe, dass ein Drittel der Richter am Bundesverfassungsgericht Bundesrichter sein müssen. Auch darum sei die Nähe zum größten Bundesgericht von Vorteil gewesen.

 

Justiz von politischer Macht trennen

Dass die obersten Gerichte nicht in der Hauptstadt sitzen, hat übrigens eine lange Tradition. Die Praxis reiche weit zurück, sagt Fischer. Schon das Reichskammergericht (1495-1806) war nicht in Wien, sondern in Speyer und zuletzt in Wetzlar angesiedelt. Die Tradition sei im Bismarckreich mit Leipzig fortgeführt und auch in der Weimarer Republik beibehalten worden.

Die Idee war demnach, die Justiz räumlich vom Zentrum der politischen Macht zu trennen. Erst die Nationalsozialisten hätten mit dieser Tradition teilweise gebrochen und den neu errichteten Volksgerichtshof in Berlin platziert, so Fischer. Nach dem Zweiten Weltkrieg sei der Föderalismus dann wieder aufgegriffen worden, sodass heute wieder alle Bundesgerichte außerhalb der Hauptstadt stehen.

 

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