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Wolfsabschuss erlaubt – Warum der Streit trotzdem weitergeht

News Wolfsabschuss erlaubt – Warum der Streit trotzdem weitergeht

Quelle: Bernd Weißbrod/dpa
dpa

Der Wolf auf der Hornisgrinde darf erlegt werden. Das Verwaltungsgericht wies die Klage von Umweltschützern ab – doch endgültig entschieden ist über das Schicksal des Raubtiers trotzdem nicht.

Mal steht er am Wegesrand, mal folgt er Spaziergängern und bleibt minutenlang in ihrer Sichtweite. Auch Hundehalter und Fotografen begegnen dem Wolf auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald teils aus wenigen Metern Entfernung. Für manche ist das ein seltenes Naturerlebnis – für andere ist es ein Grund zur Sorge. Deshalb soll der Wolf nach dem Willen von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) und ihres Ministeriums erlegt werden.

Dass diese umstrittene Entscheidung zumindest rechtlich in Ordnung ist, das hat Walker nun auch schwarz auf weiß. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden: Ja, der Wolf darf getötet werden. Eine Klage von Naturschützern gegen eine Abschussgenehmigung des Ministeriums blieb ohne Erfolg. Allerdings kündigte der Verein bereits an, umgehend gegen den Beschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Beschwerde einzulegen.

Die Zeit drängt. «Das ist ein Wettlauf», sagt Wolfgang Epple von der klagenden Naturschutzinitiative (NI). Denn der Wolfsrüde mit der Kennung GW2672m darf laut Gericht «ab sofort» gejagt und erlegt werden. Erlässt der VGH aber auf Grundlage einer Beschwerde der NI einen sogenannten Hängebeschluss – eine Art vorläufige Zwischenentscheidung – müssten die Wolfsjäger auf der Hornisgrinde wieder pausieren.

Gericht folgt dem Land

In seinem Beschluss formuliert das Verwaltungsgericht ungewohnt vorsichtig: «Die Tötung des Wolfes ist zum Schutz vor Angriffen auf Menschen voraussichtlich zu Recht angeordnet worden», erklärten die Richter. Der Wolf habe wiederholt und zunehmend häufiger toleriert, dass sich ihm Menschen auf unter 30 Meter näherten. Auch habe er selbst sich diesen bis auf wenige Meter genähert.

«Menschen sind zwar bislang noch nicht in Gefahr geraten», heißt es in einer VG-Mitteilung weiter. «Es gibt aber weder wissenschaftliche Erkenntnisse noch Praxiserfahrungen, dass dies bei dem gezeigten Wolfsverhalten auch weiterhin so bleibt.» Im Gegenteil: Es müsse vielmehr stets damit gerechnet werden, dass sich das Verhalten des Wolfes ändere.

Die vor Gericht wichtige Interessenabwägung falle zugunsten des Landes aus, entschieden die Richter. Das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung überwiege das Interesse der Naturschützer an einem Aufschub.

Ein Wolf ohne Scheu

Das Umweltministerium hatte sich nach eigenen Angaben nicht nur wegen des Verhaltens des Tieres für einen solchen Schritt entschieden. Vielmehr habe sich rund um den Wolf ein regelrechter Wolfstourismus entwickelt: Spaziergänger und Fotografen hätten gezielt versucht, den Wolf anzulocken.

«Wir haben alles unternommen, diesen Schritt nicht gehen zu müssen», sagte ein Ministeriumssprecher nach Bekanntwerden des VG-Beschlusses. Es habe aber nicht funktioniert, das Tier zu fangen, mit einem Sender zu versehen und dann gegenüber dem Menschen zu vergrämen. «Jetzt bleibt laut Managementplan des Landes nur noch die Entnahme durch Profis.» Das Verwaltungsgericht habe das anerkannt.

Zuvor hatte schon Umweltministerin Walker um Verständnis geworben. Sie sprach in einem SWR-Interview von einer der schwersten Entscheidungen in ihrer Amtszeit, zumal das Tier keine Menschen angegriffen habe. «Aber jetzt haben wir einfach festgestellt: Wir kriegen das nicht in den Griff», sagte sie.

Wolf verhält sich ungewöhnlich

Nach einer Statistik des Ministeriums soll sich der Wolf mit der Kennung GW2672m in jüngster Zeit auch wieder häufiger und näher an Menschen herangetraut haben. Es habe in der laufenden Ranzzeit – also in der Paarungszeit – weiterhin kritische Begegnungen gegeben. Darunter seien im Januar auch Sichtungen mit einem Abstand unter zehn Metern gewesen, sagte ein Sprecher Walkers der «Badischen Zeitung».

Sichtungen in der Ranzzeit

Nach einer Übersicht gab es laut der «Badischen Zeitung» seit Beginn der jüngsten Ranzzeit im vergangenen November 39 Sichtungen. Teilweise habe sich der Wolf erst nach 30 Minuten oder mehr entfernt. Für gewöhnlich tolerieren wilde Wölfe geringe Distanzen von unter 30 Metern zu Menschen nicht und entfernen sich deutlich früher. Auffällig ist daher, dass sich der ungewöhnlich kontaktfreudige Hornisgrinde-Wolf im gesamten vergangenen Jahr sogar viermal auf Distanzen von bis zu fünf Metern genähert haben soll.

Seit 2024 wurden insgesamt über 180 Sichtungen dokumentiert. In nahezu jedem zweiten Fall hatte ein Mensch einen Hund mit dabei. Experten gehen davon aus, dass der Wolf mangels Artgenossinnen an Hündinnen interessiert ist und erkannt hat, dass diese häufig von Menschen begleitet werden.

Naturschützer warnen vor Folgen

Die Naturschutzinitiative hatte hingegen auf die geringe Wolfspopulation im Südwesten verwiesen. Derzeit gelten vier männliche Tiere als sesshaft. Der Abschuss eines Wolfs entspreche einem Viertel der bekannten Population und könne den Erhaltungszustand der Art gefährden – ein Verstoß gegen EU-Vorgaben.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Erhaltungszustand der Wolfspopulation verschlechtere sich durch die Tötung eines einzelnen Tiers nicht, entschieden die Richter. Eine positive Entwicklung sei ohnehin nur denkbar, wenn weitere Tiere zuwanderten. Denn bislang sind alle sesshaften Wölfe männlich, ein Rudel kann daher nicht aufgebaut werden.

Rückkehr mit Konflikten

In Baden-Württemberg leben erst seit rund zehn Jahren wieder Wölfe. Für Aufmerksamkeit sorgten zuletzt Aufnahmen aus Forbach, auf denen zwei Tiere zu sehen waren – ein mögliches Zeichen für eine beginnende Rudelbildung.

 

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