News aus Baden-Württemberg
400 Menschen bei Palästina-Demo in Karlsruhe: Mannheimer Verbot bestätigt

News aus Baden-Württemberg 400 Menschen bei Palästina-Demo in Karlsruhe: Mannheimer Verbot bestätigt

Quelle: Christoph Reichwein/dpa
dpa

Rund 400 Teilnehmer sind in Karlsruhe bei einer «Kundgebung für Palästina» auf die Straße gegangen. Nach Angaben der Polizei gab es bei der Veranstaltung am Freitagabend keine besonderen Vorkommnisse. Man habe lediglich zwei Platzverweise erteilt.

Am Samstag soll ebenfalls in Karlsruhe zwischen 14.00 und 16.00 Uhr eine Menschenkette stattfinden, hierfür sind 30 Personen angemeldet. Der Titel der Veranstaltung: «Nein zu Gewalt und Krieg. Solidarität mit Opfern und Zivilisten in Israel, Gaza, Ukraine, Syrien, Yemen und sonstigen Kriegsgebieten des Nahen Osten». Eine weitere pro-palästinensische Kundgebung wurde durch den Anmelder im Anschluss an das Kooperationsgespräch abgesagt. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

In einem Pressegespräch hatte Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) am Dienstag betont, dass die Stadt Karlsruhe «ohne Abstriche» zum Existenzrecht des Staates Israel stehe und die Terrorangriffe auf das Land verurteile. Doch auch die Versammlungsfreiheit sei zu berücksichtigen. Für die Stadt ist bei der Genehmigung demnach entscheidend, dass von den Veranstaltungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, kein Antisemitismus und keine Gewaltverherrlichung ausgeht.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte am Freitagabend ein Versammlungsverbot für eine Palästina-Demonstration in Mannheim, die für Samstag geplant war. Die Stadt Mannheim hatte befürchtet, dass von der Versammlung mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten ausgehen könnten. Das Gericht hatte gegen diese Gefahrenprognose keine Bedenken – zumal auf die Veranstaltung von einer Gruppierung hingewiesen worden sei, die im Verdacht stehe, Teil einer Terrororganisation zu sein. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Hiergegen kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingelegt werden (1 K 4222/23).

 

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