Covid-19 Ab dem 16. Dezember: Deutschland geht in den „harten Lockdown“
Die Corona-Zahlen steigen immer weiter – aus diesem Grund greift die Bundesregierung nun durch und hat, am Sonntag, 13. Dezember 2020, einen harten und bundesweit einheitlichen Lockdown beschlossen. Dieser tritt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, in Kraft!
Corona-Gipfel beschließt Lockdown ab dem 16. Dezember
In der Konferenz der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin, welche am Sonntag, 13. Dezember 2020 stattfand, wurde eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen. So soll ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 ein bundesweiter und einheitlicher „harter Lockdown“ gelten.
Dieser Lockdown ist nun vorerst geplant bis zum 10. Januar 2021 – am 05. Januar soll über eine mögliche Verlängerung gesprochen werden. „Wir sind zum Handeln gezwungen – und handeln jetzt auch“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der anschließenden Pressekonferenz.
„Harter Lockdown“: Schulen & Einzelhandel geschlossen
Die Bundesregierung zieht die Reißleine denn, es sei „fünf vor zwölf“: Das bedeutet, dass ab Mittwoch der Einzelhandel – mit Ausnahme von Lebensmittel-Geschäften, Wochenmärkten und Apotheken – geschlossen wird. Friseure, Barbershops und Solarien, welche zuletzt noch geöffnet hatten, schließen nun ebenfalls.
Die aktuellen Regeln zur Ausgangsbeschränkung sowie das Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen bleiben außerdem weiter erhalten.
„Zuhause bleiben“, so lautet die Philosophie
Kindertagesstätten werden ebenfalls geschlossen und Kinder sollen, wenn möglich, Zuhause betreut werden. Auch Schulen werden komplett schließen. Die Präsenzpflicht an Schulen endet also am 16. Dezember – eine Notbetreuung soll allerdings angeboten werden. Für Abschlussklassen besteht eine Ausnahmeregelung.
Zudem sollen Arbeitgeber ihren Angestellten weiterhin die Option auf Homeoffice ermöglichen.
Weihnachten & Silvester: Böllerverbot & „Schutzwoche“
Die Bundeskanzlerin appellierte, vor Weihnachtsfesten in Familien eine sogenannte „Schutzwoche“ mit Kontaktbeschränkungen einzulegen. Die Weihnachtsfeiertage dürfen, so die Corona-Verordnung, mit der eigenen Familie, unabhängig der Kinderzahl sowie maximal vier Verwandten, verbracht werden. Weihnachts-Gottesdienste dürfen nur mit vorheriger Anmeldung und Maskenpflicht stattfinden.
Zudem bekräftigtet Merkel ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik (Raketen und Böller) für Silvester. Am 31. Dezember 2020 wird außerdem ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten.
Hier geht es zum ausführlichen Beschluss der Bundesregierung!
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