Coronavirus
Ab Dienstag verschärfte Regelungen in Karlsruhe – keine Ausgangssperre

Coronavirus Ab Dienstag verschärfte Regelungen in Karlsruhe – keine Ausgangssperre

Quelle: TMC-Fotografie.de | Tim Carmele

Ab Dienstag, 23. März 2021, treten wieder verschärfte Regelungen in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe in Kraft. Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung wird es vorerst nicht geben. Das hat das Landratsamt Karlsruhe per Allgemeinverfügung festgelegt.

„Notbremse“ tritt in Karlsruhe in Kraft

Das Landratsamt Karlsruhe hat als Gesundheitsamt am 20. März per Allgemeinverfügung festgestellt, dass sowohl im Stadtkreis Karlsruhe als auch im Landkreis Karlsruhe seit drei Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht.

Damit greift die sogenannte „Notbremse“ und es treten ab Dienstag, 23. März, 00:00 Uhr wieder diejenigen Regelungen in Kraft, die bis 07. März 2021 gegolten haben, wird per Pressemitteilung informiert.

 

Das sind die verschärften Corona-Regeln

Dies bedeutet, dass sich dann ein Haushalt nur noch mit höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen kann. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Der Einzelhandel darf nicht mehr „Click@Meet“, sondern nur noch „Click@Collect“ anbieten. Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen – nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt, ebenso dürfen Friseure geöffnet bleiben.

Schließen müssen auch wieder Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf bleibt erlaubt. Gruppensport im Freien ist dagegen aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen nicht erlaubt. Für den Publikumsverkehr schließen müssen auch Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten.

 

Ausgangsbeschränkung – gesondert geprüft

Die umfänglichen Regelungen können auf den Corona-Seiten der Landratsamts-Homepage www.landkreis-karlsruhe.de unter „Aktuelle Corona-Verordnung“ nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügungen können auf der Landratsamts-Homepage unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abgerufen werden.

Einen Automatismus für eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gibt es nicht. Hier muss gesondert geprüft werden, ob diese Maßnahme gerechtfertigt ist, wenn die anderen Maßnahmen nicht greifen, um die Pandemie einzudämmen, wird in der Meldung erklärt.

Die Stadt und der Landkreis stimmen sich im Laufe der Woche über die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen ab. Aktuell (Stand: 20. März) beträgt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe 118,4 und für den Stadtkreis Karlsruhe 107,7.

 

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