News aus Baden-Württemberg
Streit um 110: Datenschützer wollen Notruf-Ortung erlauben

News aus Baden-Württemberg Streit um 110: Datenschützer wollen Notruf-Ortung erlauben

Quelle: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild
dpa

Föderales Absurdistan? Wer den Notruf 110 wählt, könnte blitzschnell geortet werden. Geht aber nicht, weil es rechtliche Hürden im Ländle gibt. Baden-Württemberg verspricht Abhilfe.

Im Streit um die Ortung von Notrufen unter der Nummer 110 hat sich das baden-württembergische Innenministerium mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes auf eine Lösung verständigt. Wie das Ministerium der Deutschen Presse-Agentur am Montagabend mitteilte, habe man sich darauf geeinigt, die Weitergabe der Standortdaten in einem «vorläufigen bundesweiten Pilotbetrieb» zu erlauben – sofern diese «nur zur Hilfe und nicht zur Strafverfolgung» genutzt würden. Die Polizei arbeite an einer schnellstmöglichen technischen Umsetzung zur Nutzung der mitunter lebenswichtigen Informationen. Parallel dazu arbeite man daran, für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe der Daten eine Rechtsgrundlage zu schaffen.

Wegen rechtlicher Hürden in Baden-Württemberg kann die Polizei bisher 110-Notrufe bundesweit nicht rasch zurückverfolgen. Die Ortungsdaten aus ganz Deutschland fließen zwar zentral nach Baden-Württemberg, können wegen der Rechtslage im Südwesten aber nicht abgerufen und weitergegeben werden, wie das Innenministerium bestätigte. Es ist demnach unklar, ob das Polizeigesetz dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage biete.

Heißt: Wer in Not gerät, die 110 wählt und dabei vielleicht nicht mehr in der Lage ist, seinen Standort durchzugeben, den können die Beamten deshalb nicht so schnell finden, wie es eigentlich möglich wäre. Das ergab auch eine Anfrage eines SPD-Abgeordneten des Landtags von Schleswig-Holstein an das dortige Innenministerium. Die Behörde schreibt, dass man nur die Rufnummer 112 orten könne, nicht aber die 110 – aufgrund juristischer Probleme im Südwesten. Das Innenministerium in Kiel schreibt: «Die föderale Struktur Deutschlands ist hier zurzeit aus rechtlichen Gründen hinderlich.»

Dabei wäre die Ortung technisch sehr schnell und präzise möglich – über das Verfahren «Advanced Mobile Location» (AML). Dabei werden auf einem Smartphone beim Wählen des Notrufs verschiedene Sensoren wie WLAN und GPS eingeschaltet und die Daten über die Mobilfunknetze automatisch übertragen.

Das EU-Recht schreibt die automatische Übermittlung des Standorts vor, sobald man die 110 wählt. Die Übertragung funktioniert auch – alle Daten landen in Baden-Württemberg. Im Schwarzwald steht der zentrale AML-Server für ganz Deutschland. Das liegt laut der Antwort auf die parlamentarische Anfrage daran, dass im Schwarzwald bereits vorhandene technische Strukturen für den 112-Bereich genutzt werden, die Rede ist von Synergieeffekten. Der Server stellt sich allerdings bislang als Sackgasse heraus. Denn Datenschützer haben Probleme mit der Nutzung der Daten.

Für den Umgang mit den Informationen fehle die Rechtsgrundlage, so die Position des baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Nur im Einzelfall dürfe der Standort hilfloser Menschen ermittelt werden. Für die automatische Übermittlung hingegen brauche es eine Rechtsgrundlage, die klarstelle, was mit den Daten genau gemacht werden dürfe. «Dies gilt insbesondere im Falle der Polizei, die nicht nur dafür zuständig ist, in Notlagen zu helfen, also Gefahren abzuwehren, sondern auch im Falle von Anhaltspunkten für Straftaten zu ermitteln», sagte ein Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten. Die Standortdaten dürften ausschließlich zur Hilfeleistung verwendet werden, so die Forderung. «Dies auch mit Blick darauf, dass Menschen nicht aus Angst vor der automatisierten Standortübermittlung von einem Anwählen des Notrufs absehen sollten.»

Wer die 112 rufe, also Notarzt und Feuerwehr, der könne im Gegensatz zum Polizeinotruf 110 problemlos geortet werden, da seien die rechtlichen Voraussetzungen andere, bestätigte das baden-württembergische Innenministerium. Geht es um eine konkrete Gefahr für Leib und Leben, könnten die Beamten aber bereits jetzt Verletzte und Vermisste orten – über die sogenannte Funkzellenabfrage. Das sei aber aufwendiger und dauere länger. Nun habe der Datenschutzbeauftragte einem Pilotbetrieb der Nutzung der Daten zugestimmt, sagt das Innenministerium. Gleichzeitig wolle man an der Rechtsgrundlage arbeiten.

«Der Normalbürger versteht unseren Staat manchmal nicht mehr», sagte der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer. «Gerade bei der Ortung von 110 ist in der Regel höchste Eile geboten. Wer diese Ortung nicht zulässt, gefährdet Leib und Leben.» Kusterer kritisierte, dass die Prüfung beim Ministerium schon viel zu lange andauere.

 

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