News aus Baden-Württemberg
Ärztekammer will Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere

News aus Baden-Württemberg Ärztekammer will Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere

Quelle: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
dpa

Flüchtlingshelfer kritisieren, dass Geflüchtete auch aus einer stationären Behandlung heraus abgeschoben werden. Zum Tag der Menschenrechte gibt es auch andere Appelle.

Menschen ohne Krankenversicherung und ohne Papiere sollten nach Ansicht der Landesärztekammer landesweit Zugang zur Gesundheitsversorgung bekommen. «Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben jedes Gemeinwesens», sagte der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Wolfgang Miller, am Donnerstag in Stuttgart zum Tag der Menschenrechte am Sonntag (10. Dezember). Ob und wie gut ein Mensch behandelt werde, dürfe nicht vom Beruf, sozialen Status und den individuellem Lebensverhältnissen abhängen.

Sogenannte Papierlose seien etwa Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsstatus, Wohnungslose, Sexarbeitende oder Personen, die aus der Bahn geworfen wurden und ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlen können. Manche befürchteten sogar schwerwiegende Konsequenzen wie die Abschiebung, wenn sie das Gesundheitswesen beispielsweise im Notfall in Anspruch nehmen müssen. Die Not der Betroffenen sei groß und wachse jeden Tag.

Ebenfalls zum Tag der Menschenrechte kritisierte Refugio Stuttgart e.V. die Abschiebung von Geflüchteten aus stationärer Behandlung. Das psychosoziale Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge machte auf das Meldeportal «Behandeln statt verwalten» aufmerksam, das am Tag der Menschenrechte an den Start gehen solle. Auf diesem könnten anonym Fälle gemeldet werden.

Laut Ulrike Schneck von Refugio Stuttgart e.V., die an der Konzeption der Meldestelle beteiligt war, informiert die Meldestelle über Rechte, die medizinisches Personal in einer Situation der Abschiebung aus stationärer Behandlung hat. In vier Bundesländern seien Abschiebungen aus stationärer Behandlung grundsätzlich verboten oder stark eingeschränkt: Thüringen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Schleswig-Holstein. «In Baden-Württemberg ist dies bisher nicht der Fall.»

 

Weitere Nachrichten

Laut Verband: Mehr Ausbildungsverträge im Handwerk abgeschlossen

Maurer, Bäcker, Fleischerin: Das Handwerk lockt wieder mehr Nachwuchs. Welche Ausbildungsplätze haben 2025 besonders stark zugelegt?

140.000 Fahrzeuge pro Tag: Engelbergtunnel Richtung Karlsruhe nun einspurig befahrbar

Für die staugeplagten Orte rund um den wochenlang gesperrten Engelbergtunnel gibt es eine erste Entlastung: Der Verkehr auf der A81 läuft vorerst wieder auf einer Spur.

Nach dem Unglück in der Schweiz: Wie sicher sind eigentlich Seilbahnen?

Einen Tag nach dem Seilbahn-Unglück in der Schweiz ist die genaue Ursache unbekannt. Klar ist aber: Die Vorschriften sind sehr streng und solche Unglücke kommen nur selten vor.

Regierungsbildung in BW: Sondierungsgespräche zwischen Grünen und CDU deuten sich an

Nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg ist nur eine Koalition zwischen Grünen und CDU realistisch. Bislang schweigen sich beide Parteien weiter aus. Nun scheint es Bewegung zu geben.

Bärlauch sammeln: Was erlaubt ist und wann Bußgelder drohen

Im Frühling lockt Bärlauch viele Sammler in die Natur. Wer aber zu gierig pflückt oder an den falschen Stellen zugreift, riskiert nicht nur Ärger mit der Natur, sondern auch ein saftiges Bußgeld.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.