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Arbeitsmarkt: Junge ausländische Fachkräfte hängen in der Luft

News Arbeitsmarkt: Junge ausländische Fachkräfte hängen in der Luft

Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
dpa

Ausländische Azubis können nach Abschluss der Lehre nicht ohne weiteres weiter arbeiten. Sie benötigen eine neue Aufenthaltserlaubnis. Bis das Papier ausgestellt ist, müssen sie warten.

Weil mit dem Ende der Ausbildung bei ausländischen Lehrlingen auch ihre Aufenthaltserlaubnis endet, fordert die IHK Region Stuttgart eine Übergangsregelung für die jungen Leute. Eine Weiterbeschäftigung sei erst möglich, wenn ein neuer Aufenthaltstitel vorliege und könne dauern, kritisierte Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels könne man es sich nicht leisten, motivierte, gut ausgebildete Leute zu verlieren, und dies wegen eines bürokratischen Flaschenhalses.

Die IHK Region Stuttgart setzt sich deshalb für die bundesweite Einführung einer Regelung für den Übergang von Ausbildung in den Beruf ein, die bereits von mehreren Ausländerbehörden in Deutschland praktiziert wird. Diese ermögliche es, direkt nach Ausbildungsende ins Arbeitsverhältnis zu starten – auch wenn der neue Aufenthaltstitel noch in Bearbeitung sei. Herre forderte Bund und Länder auf, dass Fachkräfteeinwanderungsgesetz praxisnäher zu gestalten. Wer in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen hat, solle direkt ohne Einschränkungen arbeiten dürfen.

 

Migrationsministerium sieht Bund in der Pflicht

Ein Sprecher des Migrationsministeriums sagte, bislang könne ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft erst erteilt werden, wenn der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung nachgewiesen und die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung zur angestrebten Beschäftigung erteilt habe. Bis dahin gelte – sofern die Betroffenen rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt haben – der bisherige Aufenthaltstitel als fortbestehend. Und man könne bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Um die sich hieraus ergebende Lücke zeitlich zu verkürzen, hatte das Migrationsministerium schon 2023 die Ausländerbehörden darum gebeten, das Zustimmungsverfahren bei der Bundesagentur zügig und losgelöst von der Vorlage des Abschlusszeugnisses einzuleiten, sofern die Betroffenen andere glaubwürdige Nachweise vorlegen konnten, etwa eine Bestätigung der Schule oder des Ausbildungsbetriebs über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung, wie ein Sprecher mitteilte. Eine Regelung für den nahtlosen Übergang von der Ausbildung in den Beruf könne nur zusammen mit dem Bund getroffen werden.

Ein Sprecher der Unternehmer Baden-Württemberg sagte, das bisherige Verfahren sei zu kompliziert und dauere zu lange. Bis der Betroffene einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde bekomme, vergehe oftmals zu viel Zeit. Der Verband schlug vor, dass die neue Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) in Baden-Württemberg künftig für das Thema zentral zuständig sein sollte. Dann könnte der Prozess sicherlich beschleunigt werden.

 

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