Corona in Baden-Württemberg Arztpraxen: Priorisierung für Impfstoffe wird aufgehoben
In Hausarztpraxen in Baden-Württemberg soll die Priorisierung für alle Impfstoffe aufgehoben werden.
Dies solle nach einem gemeinsamen Beschluss des Sozialministeriums und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ab kommendem Montag gelten, wie das Ministerium der «Stuttgarter Zeitung» und den «Stuttgarter Nachrichten» bestätigte (Mittwoch).
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dürfen demnach ab dem 17. Mai selbst priorisieren. Sie können alle Personen über 16 beziehungsweise 18 Jahren impfen, sofern Impfstoff verfügbar ist.
Zugleich werde in den Impfzentren die gesamte in der Coronaimpfverordnung aufgeführte Prioritätengruppe 3 geöffnet, hieß es weiter. Dazu zählen auch diejenigen, die aus beruflichen Gründen eine Impfberechtigung erhalten.
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