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Automatisiertes Fahren in der Schweiz seit März erlaubt – theoretisch

Nachrichten Automatisiertes Fahren in der Schweiz seit März erlaubt – theoretisch

Quelle: Urs Flueeler/KEYSTONE/dpa
dpa

Im Stau die Hände vom Steuer nehmen und dem Auto die Kontrolle übergeben: Das ist in Deutschland möglich. Die Schweiz erlaubt dies nun auch, aber noch profitieren Autofahrer aus Deutschland nicht.

Seit dem 1. März ist in der Schweiz das automatisierte Fahren erlaubt, zum Beispiel mit einem sogenannten Staupiloten, der im Stop-and-Go-Verkehr unter bestimmten Bedingungen die Lenkung des Fahrzeugs übernimmt. Fahrerinnen und Fahrer, die solche Systeme in Deutschland nutzen, haben allerdings weiterhin ein Problem: Weil noch kein Autobauer in der Schweiz eine Zulassung beantragt hat, können solche Systeme nicht genutzt werden – selbst wenn ihr Auto damit ausgestattet ist. In Deutschland bieten Mercedes und BMW in manchen Modellen solche Staupiloten.

Es müsse sichergestellt werden, dass die Systeme sämtliche Schweizer Besonderheiten erkennen können, etwa Markierungen auf der Straße, sagte ein Sprecher des Bundesamtes für Verkehr der Deutschen Presse-Agentur. Hersteller müssten die Systeme deshalb trainieren und Tests auf Schweizer Straßen beantragen. Erst nach zufriedenstellenden Tests könne das Bundesamt Lizenzen für den Einsatz solcher Systeme erteilen.

Nach Angaben des Sprechers werden sie beim Überfahren der Schweizer Grenzen automatisch abgeschaltet, mit Hilfe von «Geofencing»: Das System erkenne, dass das Auto in einem anderen Land ist, wo es nicht zugelassen ist.

Mit der neuen Verordnung ist in der Schweiz nun auch der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken möglich, ebenso das automatisierte Einparken ohne Fahrer oder Fahrerin innerhalb dafür zugelassener Parkhäuser und Parkplätze.

 

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