News aus Baden-Württemberg
Baden-Württemberg lockert Corona-Regeln ab Freitag leicht

News aus Baden-Württemberg Baden-Württemberg lockert Corona-Regeln ab Freitag leicht

Quelle: Kira Hofmann

Nach massivem Druck der Justiz geht Kretschmann erste Öffnungsschritte. Das Land kehrt zurück in die normale Alarmstufe – trotz Omikron. Clubs, Discos und Messehallen bleiben aber zu.

Das Land Baden-Württemberg lockert trotz der ansteigenden Omikron-Welle seine Corona-Regeln leicht. Von diesem Freitag an gilt im Einzelhandel die 3G-Regel, Ungeimpfte können dann mit einem aktuellen Test wieder einkaufen. Auch in der Gastronomie komme eine leichte Öffnung, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart. Mit der von der Justiz angemahnten Rückkehr in die normale Alarmstufe gilt in Innenräumen in Restaurants wieder 2G. Bisher mussten Geimpfte und Genesene noch einen Test vorweisen (2G plus). Bei Großveranstaltungen in Sport und Kultur werden wieder mehr Zuschauer zugelassen. Im Stadion sind aber höchstens 6000 Besucherinnen und Besucher erlaubt.

Wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante will Kretschmann aber keine Entwarnung geben. Es sei deshalb nicht verantwortbar, Clubs und Diskotheken wieder zu öffnen. «Wir gehen an dieser Stelle auf Nummer sicher», sagte Kretschmann. Eigentlich hätte bei einer Rückkehr in die Alarmstufe die 2G-Regel gegolten. Das heißt, Geimpfte und Genesene hätten dann in Clubs und Discos gehen können. Mit der neuen Corona-Verordnung, die Donnerstag verkündet und am Freitag in Kraft treten soll, bleiben auch Messe-Veranstaltungen untersagt. Auch hier verschärfte die Regierung die Regeln in der normalen Alarmstufe.

Hintergrund ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II mit harten Einschränkungen eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält dieses Vorgehen aber für voraussichtlich rechtswidrig. Kretschmann bekräftigte, Omikron bringe zwar weniger schwere Krankheitsverläufe, sei aber deutlich ansteckender. Die Gefahr einer Überlastung der Krankenhäuser sei weiter vorhanden, auch wenn die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten zuletzt deutlich gesunken sei.

Im Fußballstadion sind in der normalen Alarmstufe wieder bis zu 6000 Zuschauer zugelassen, wenn der Veranstalter die 2G-plus-Regel anwendet. Das heißt, die Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Wenn die Veranstalter mit der 2G-Regel arbeiten wollen, gilt eine Obergrenze von 3000 Zuschauern.

Bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten sind in geschlossenen Räumen 3000 Besucher zugelassen – unter der Bedingung, dass 2G plus am Eingang angewendet wird. Bei 2G ist die Obergrenze 1500. Für alle Veranstaltungen gelte, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden dürfen. Das gilt auch für Fastnachtsfeste. «Umzüge im Freien müssen wir leider untersagen», sagte Kretschmann.

Die Regeln für private Treffen blieben unverändert. Das heißt, dass Ungeimpfte Kontaktbeschränkungen einhalten müssen. Ein Haushalt darf sich höchstens mit zwei weiteren Personen treffen. Eine Verschärfung gibt es bei der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Dort gilt von Freitag an eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.

Grün-Schwarz hatte Mitte Januar aus Sorge vor Omikron die Alarmstufe II in der Corona-Verordnung beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt. Weil die Belastung der Krankenhäuser in den vergangenen Wochen – relativ gesehen – gesunken ist, muss die Regierung eigentlich die Maßnahmen etwas lockern. Darauf pocht auch der VGH.

Die Corona-Inzidenz ist wegen Omikron in den vergangenen Tagen auf über 800 stark gestiegen. Allerdings ist die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen auf 286 gesunken. Die landesweite Hospitalisierungsinzidenz lag zuletzt bei 4,8. Sie gibt an, wie viele Corona-Infizierte innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner in Krankenhäuser gebracht werden.

Kretschmann erklärte, mit der Hospitalisierungsrate von über 3,0 sei die Voraussetzung für die Alarmstufe erfüllt – auch wenn die Obergrenze der Intensivbetten von 390 nicht erreicht werde. Künftig gelte aber für das Erreichen der Alarmstufe II eine neue Regel: Diese werde nur ausgerufen, wenn beide Grenzwerte überschritten werden. Das heißt, die Hospitalisierungsrate müsste über 6 steigen und es müssten mehr als 450 Covid-Patienten auf Intensivstationen liegen. «Diese Verknüpfung ist neu», erklärte der Regierungschef.

 

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